4. January 2007

Deutsche Firmen machten gemeinsame Sache mit Saddam

Die Vorwürfe, die jüngst auf dem Tisch liegen, sind zum Teil noch unbestätigt. Bislang ermitteln die Staatsanwaltschaften noch. Die obersten Ankläger in Nürnberg zum Beispiel im Falle Siemens und die Kollegen aus München in Sachen Linde. Beide Firmen stehen unter anderem unter dem Verdacht einen Verstoß gegen das “Außenwirtschaftsgesetz” (AWG) begangen zu haben.

Was aber genau bedeutet das eigentlich? Da im Zuge der Europäisierung zunächst ein Binnenmarkt inthronisiert und sukzessive erweitert wird/wurde, sind die Kernkompetenzen, die das AWG regelte mehr und mehr von Brüssel aus geregelt worden. Für Deutschland “gibt der Bundesgesetzgeber weitestgehend nur einen Rahmen für die Ausgestaltung des Warenverkehrs mit dem Ausland vor.” (Wikipedia) Der Handel bestimmter Waren wird unter Beachtung des AWG genehmigungspflichtig. “Insbesondere Waren, die dual use-Charakter haben – also sowohl zu zivilen als auch zu militärischen oder verbotenen Zwecken benutzt werden können –, stehen unter dem Genehmigungsvorbehalt.” (ebd.)

Linde und Siemens könnten also so eine Art illegalen Handel mit eigentlich genehmigungspflichtigen Waren getrieben haben. Die Vertreter der Konzerne hüllen sich weitgehend in schweigen oder dementieren zumindest kräftig. Abwarten und Tee trinken. (via Focus)

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