12. January 2007

Amazon: Wenn das mal kein Nachspiel hat?!

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Wie die Chip berichtet, hat der Online-Versandhändler Amazon in der letzten Nacht einige Tippfehler bei Preisen von Neuware produziert. Betroffen waren Notebooks, die im Preis zwischen 10,49 und 18,49 Euro bestellt werden konnten. Sie wurden von einigen Leuten auch zu diesem Preis bestellt. Amazon löschte die Bestellungen, ohne die Kunden zu informieren.

Wenn das mal kein Nachspiel hat?! Ich erinnere mich dunkel, dass es bereits Gerichtsentscheide zu diesem Thema gab, die dem Verkäufer die Pflicht abrangen, die Geräte am Ende doch zu dem angemerkten Preis zu verkaufen. Für alle Käufer, die den Bestellvorgang belegen können, sollte es unter Umständen möglich sein doch noch Notebooks zu diesen Preisen zu erhalten.

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Kategorie Media · Autor Alexander Trust · 4 Kommentare


4 Kommentare

  1. Kommentar von Heuer
    January 12, 2007 · 3:35 pm

    Eher nicht. Ein Kaufvertrag kommt laut Amazon erst mit Erhalten der Ware zustande.

  2. Kommentar von Alexander Trust
    January 12, 2007 · 3:44 pm

    Amazon ist ja in dem Fall nicht die Instanz, die darüber zu entscheiden hätte. Es gab in der Vergangenheit Onlineshops, die teure Elektronikartikel wegen eines Vertippers dann auch für 1 Euro oder so an die Kunden verkaufen mussten. Wenn einer der potenziellen Käufer das mit dem Verbraucherschutz regelt und ein Gespräch mit einem Anwalt sucht, könnte man sich auf diese Präzedenzfälle berufen.

  3. Pingback von Amazon: Notebooks bis zu 99% reduziert
    January 12, 2007 · 3:49 pm

    [...] Bei Sajonara.de fragt man sich, ob das nicht noch ein Nachspiel hat: Ich erinnere mich dunkel, dass es bereits Gerichtsentscheide zu diesem Thema gab, die dem Verkäufer die Pflicht abrangen, die Geräte am Ende doch zu dem angemerkten Preis zu verkaufen. // // [...]

  4. Kommentar von Heuer
    January 12, 2007 · 3:52 pm

    Natürlich ist Amazon nicht die entscheidende Instanz. Aber soweit ich weiß hat der Käufer eingewilligt, dass der Kaufvertrag erst mit dem Annehmen des kommt. Die versandte E-Mail ist nur zu Zwecken der “Bestätigung des Eingangs der E-Mail”:

    “Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung senden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.”

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