StudiVZ: der prognostizierte Tumult

Veröffentlicht am  22. Januar 2007 von  

Eines vorweg: Die Dinge, die jetzt, vor allem gegen Ende des Artikels im Kontext vom Werbetreiber Vertigo.FM fallen werden, sind nicht unbedingt StudiVZ anzulasten. Gleichwie könnte man sich seine Werbekunden vielleicht etwas besser aussuchen. Ich habe im letzten Monat auf zwei Linklifter-Einblendungen verzichtet, die mir einen kompletten Monat die Unterhaltskosten für das Webhosting-Paket gesichert hätten. Warum? Weil ich sie zu unseriös fand.

Doch nun an’s Eingemachte: Ich hab’s ja läuten hören, das Ende vom StudiVZ, weil demnächst – ist nicht mehr lange Leute – die Konkurrenz auch ohne Werbung überholen wird. Mit schlagkräftigen Argumenten. Bitte nicht wörtlich nehmen. studivz kaiserchiefsNoch geben sich allerdings Hundertausende Studierender freiwillig ihre Profile für die Heuschrecken aus Berlin her.

Der neuste Werbegag: “Wir prognostizieren einen Tumult…” – Wie schön, dass man ein “verwirrendes, lärmendes Durcheinander aufgeregter Menschen” (Duden) bewirbt. Geschehen soll das… Na wo schon? – In Berlin, und zwar indem man auf die Kaiser Chiefs trifft. Who the f… sind die Kaiser Chiefs?! Diese Frage stellen sich bestimmt auch viele anderen, wenn sie nicht grad schon Fans der Gruppe sind. Doch geht es hier um die Kaiser Chiefs?! Mitnichten.

studivz vertigofmKlickt man auf den Link wird man weitergeleitet auf eine Gruppenseite. Zur Stunde finden sich 788 Mitglieder darin. Dario Suter ist eines davon. Aber hey, 788 Mitglieder bei über 1er Million Studierenden, das ist doch der Wahnsinn. Selbst die aktivsten Gruppen bei StudiVZ erreichen selten höhere Mitgliederzahlen. Doch Gemach, denn solange läuft die Gruppe ja noch nicht.

Auf der Gruppenseite schließlich prangt einem folgendes Logo entgegen. Was zum Geier ist Vertigo.FM? Die Einleitung im Gruppentext lautet wie folgt:

“Herzlich Willkommen in der Vertigo.fm-Gruppe. Hier geht es um Rock’n’Roll. Präsentiert von studiVZ bringt euch Vertigo.fm News, Infos, Aktionen und Gewinnspiele rund um Rock, Indie und Britpop. Ab jetzt heißt es also: Diskutieren, mitmachen und gewinnen. Für alle, die mehr Rock’n’Roll im Blut haben als der Rest.

Aktuell: Wir starten mit den Kaiser Chiefs. Die Band hat den Hype in Großbritannien überlebt und möchte jetzt mit euch gruscheln! Mehr Infos gibt’s unten.” (StudiVZ)

Es geht also um Rock’n'Roll. Toll. Also mein Musikgeschmack ist jedenfalls derart weit gefächert, dass ich auch nichts gegen Rock-Musik einzuwenden habe, oder gegen Indie oder Britpop. Viel eher noch geht es um Folgendes:

vertigofm screen01Herrlich, was man dort an Zusatznutzen geboten bekommt. Natürlich so objektiv wie möglich aufbereitet. Für wahre Fans. Ach ja, die Kaiser Chiefs sind natürlich auch irgendwo auf den Seiten von Vertigo.FM untergebracht. vertigofm screen02Nur leider nicht auf der Startseite. Aber was ist Vertigo.FM? Das Impressum von Vertigo.FM oder aber die StudiVZ-Profilseite der Gruppengründerin Vicky Butcher geben Aufschluss. Dort nämlich steht, dass die gute Frau Community Managerin für Universal Music ist. Und im Impressum des Webauftritts von Vertigo ist sie als Mitarbeitern ebenso aufgelistet. Vicky Butcher ist, richtig, als Alumna im StudiVZ eingetragen.

studivz screen003Ob Frau Butscher spitze Schuhe trägt?! Fast würde ich sagen “Nein”, aber man weiß es nicht genau. Die Werbung auf StudiVZ gibt es seit dem 19. Januar. Seit letzten Freitag fluktuiert dann auch Vickys Pinnwand so richtig. Sie hat zwar erst 10 Einträge versammelt. 9 davon allerdings stammen aus den letzten 4 Tagen. Die letzten drei Einträge monieren die Werbung im StudiVZ: Andreas Friedrich von der Uni Stuttgart schreibt am 21. Januar “Das studiVZ ist nicht für Werbung da! Find ich nicht gut!” – Eva Ossanna von der Uni Mannheim schließt sich einen Tag später mit den folgenden Worten dem Vorschreiber an: “Scheiß Werbung!!! Jetzt kommen die ersten Werbungen und irgendwann sieht das aus wie web.de oder icq. [...]” Sie meint außerdem: “Werbung bloggen!!!” – Das allerdings versteh ich nicht ganz?! War das jetzt ein Auftrag an mich, von der Geschichte zu berichten?! Und noch gar nicht lange ist’s her, da schrieb der Heppner Benjamin von der Uni Marburg die folgenden zwei Worte für Frau Butcher: “Werbung stinkt“. Ich bin sicher, das werden nicht die letzten Unmutsbekundungen bleiben.

Frau Butscher ist politisch kronloyal?! Was genau bedeutet das? Königstreu. Da wir zuletzt keinen König mehr hatten, sondern einen Führer, sollten sich die StudiVZler ernsthaft überlegen, welche Aussage sie mit so einer Wahl treffen. Am Ende ja doch nur wieder eine Satire?! Aber dank Hagen Fritsch wissen wir mittlerweile ja, das immerhin einige Zehntausend Kronloyale sich dort tummeln. Gerne können sich selbige zu Wort melden, um der Welt zu erklären, was das für sie bedeutet, kronloyal zu sein. Kronloyal ist überdies einer von drei Moderatoren der Vertigo.FM-Werbe-Gruppe im StudiVZ. Sie heißen Julian, Jonathan und Ju. Ju ist eine Sie, denn Ju heißt eigentlich Julia Keutner. Sie informiert uns ebenfalls über ihr Profil, aber auch vermittels dem Impressum von Vertigo, dass Universal Music ihr Brötchengeber ist. Eigenen Angaben zufolge arbeitet sie dort als Managerin im Bereich New Media. Neue Medien klingt vielleicht nicht hip genug. Ob Frau Keutner vielleicht spitze Schuhe trägt?!

studivz screen004Während Frau K. und Frau B. verhältnismäßig wenige Freunde im StudiVZ haben, wetteifern Jonathan und Julian um Organisationstalent für ihren Terminplaner. Jonathan hat insgesamt 183 Freunde, 47 davon an seiner eigenen Hochschule und den Rest verteilt über die Republik. Jonathan ist auch kronloyal. Nicht ganz uneigennützig scheint sein Moderationsengagement zu sein, studiert er doch an der Popakademie in Mannheim. Julian hingegen ist liberal, hat 186 Freunde und kann sich mit dem Etikett “Campus Captain” zu sein rühmen. Mit Glück können Jonathan und Julian manche ihrer Freunde dann sogar zwei Mal im Jahr sehen. Allerdings nur, wenn sie besonders pfiffig im Timemanagement sind. Immerhin, man kennt sich. Denn zu Jonathan und Julians Freundeskreis zählen auch so bekannte StudiVZler wie Dario Suter und Ehssan Dariani.

Auf den ersten Blick eine prima Offerte vom StudiVZ an seine Nutzer. Nun ja, nicht ganz. Denn das StudiVZ Holtzbrinck tut es, weil Geld dafür fließt. Der Internetauftritt indes hat überhaupt wenig handfeste Informationen oder gar Meinungen zu bieten. Denn alles was Vertigo.FM darstellt ist eine Web 2.0-Litfaßsäule. Es ist PR. Keine kritische Perspektive, weil man das eigenen Produkt ja nicht schädigen, sondern schön reden oder schreiben möchte. Musikportale im Internet oder Musikzeitschriften, die nichts mit Universal zu tun haben gibt es genug. Bauernfängerei!

Kommen wir zum prognostizierten Tumult, und was ich darunter verstehe: Was stand noch Mal in der Einleitung zur Gruppe bei StudiVZ? Da war von Gewinnspielen die Rede. Schauen wir uns also an, was Vertigo zu den “Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele” bei ihnen so schreibt:

vertigofm screen03Paragraph 3 zum Beispiel bietet schon ein Mal den ersten Zaunpfahl mit dem manche Studis vor den Kopf gehauen werden. Ich meine nicht das 18te Lebensjahr vollendet zu haben als Teilnahmevoraussetzung, sondern den ständigen Wohnsitz in Deutschland. Damit sind die Studis aus Österreich und der Schweiz in den A…. gekniffen. Ob man das in der Gruppe irgendwo anspricht?! FEHLANZEIGE!!!

Der Satz im Anschluss mit dem 7ten Lebensjahr erklärt sich mir allerdings nicht. Ein Tippfehler, evtl. war das 17te Lebensjahr gemeint? Warum sollen die TeilnehmerInnen einerseits mind. 18 sein, und dann unter gewissen Voraussetzungen nur 7 Jahre alt sein dürfen?! 17 würde eher Sinn machen, aber auch das wäre mehr eine Art, mit zwei unterschiedlichen Maßstäben zu messen. Ungleichbehandlung.

Paragraph 5 ist interessant. Dort ist von DATENSCHUTZERKLÄRUNG die Rede. Die findet sich im Impressum direkt darüber. Obgleich im Text an der Stelle “hier LINK zu dieser Erklärung” in Klammern steht, gibt es keinen Anker, der an die Stelle im selben HTML-Dokument springen ließe. Schauen wir uns die Datenschutzerklärung ein Mal genauer an, ehe wir mit den anderen Paragraphen der Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen fortfahren. Von persönlichen Daten steht dort geschrieben, was sie sind, und wie man sie verwendet. Interessant ist jener Passus:

“Überlassen wir Ihre persönlichen Daten Dritten?
Grundsätzlich verwenden wir Ihre persönlichen Daten nur innerhalb unseres Unternehmens. Für die Abwicklung einiger unserer Online-Dienste nehmen wir jedoch auch andere Firmen im Konzernverbund und befreundete Partnerunternehmen in Anspruch. Wir versichern, daß wir diese Firmen darauf verpflichtet haben, Ihre persönlichen Daten nur nach unseren Weisungen zweckgebunden zu verwenden. Eine weitergehende Verfügung oder Nutzung der Daten durch diese Firmen ist ausgeschlossen. Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte würden wir ansonsten nur nach Einholung Ihres ausdrücklichen Einverständnisses vornehmen.” (Impressum Vertigo.FM, Hervorhebungen durch mich)

Dort steht etwas von “grundsätzlich”. Eine oder viele Ausnahmen sind also vorprogrammiert. Und richtig, man arbeitet mit Partnerunternehmen zusammen. Diese haben sich jedoch “verpflichtet”, ach nein, sie wurden verpflichtet, von Vertigo, pardon Universal Music. “Zweckgebunden” dürfen die Daten von den dritten Partnern also weiterverwendet werden. Eine äußert vage Formulierung, die recht viel Spielraum zulässt. Das Schöne ist dann ja außerdem, dass dieser Partnerunternehmen in ihren eigenen AGBs ähnliche Abschnitte integriert haben können. So würden dann unter Umständen die Daten munter von einem Partnerunternehmen an ein weiteres Partnerunternehmen weitergegeben werden, und so fort. Man versichert uns gegen Ende des Abschnitts aber ja, “ansonsten” würde man die Daten nicht an Dritte weitergeben oder eben vorab unsere Erlaubnis einholen. Da man vorher bereits für den Zugriff der Unendlichkeit von Partnerunternehmen gesorgt hat, ist der letzte Satz mehr so etwas wie eine Floskel.

Zurück zu den Gewinnspielparagraphen. Nummer 6 liest sich wie folgt:

“6. Erfordert die Teilnahme an einem Gewinnspiel die Zusendung von Materialien, versichert jeder Teilnehmer, dass er alleiniger Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm geschaffenen und übermittelten Materialien ist. Jeder Teilnehmer räumt dem Label an diesen Materialien das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein. Das Label kann diese Rechte auf Dritte übertragen. Jeder Teilnehmer überträgt zudem dem Label das Eigentum an den von ihm übermittelten Materialien. Eine Eigentumsübertragung findet nur dann nicht statt, wenn der Teilnehmer ausdrücklich und schriftlich gegenüber dem Label erklärt, daß er das Eigentum nicht übertragen möchte. Eine solche Erklärung muß spätestens 10 Tage nach Abschluß eines Gewinnspiels (Tag der Bekanntgabe des Gewinners) dem Label unter der im Impressum genannten Adresse zugegangen sein (s.o.). Nach Ablauf dieser Frist kann das Label alle übermittelten Materialien vernichten.” (Impressum Vertigo.FM)

Puh, da ist viel Sprengstoff drin. Es kann also Gewinnspiele geben, bei denen man Materialien einsenden muss. Der StudiVZ-Songcontest war zwar kein Gewinnspiel, aber man stelle sich ein ähnliches bei Vertigo.FM vor. Man ruft einen Wettbewerb aus, man möge die besten Grafiken zum Thema “Kaiser Chiefs” produzieren, oder ein Fanlied kreieren. Alles was man einschickt gehört einem am Ende nicht mehr, sondern dem Label (Universal Music). Es wird automatisch Eigentum von Fremden. Schon komisch, oder? Na ja, man hat die Chance, dass es einem doch erhalten bleibt, aber dafür müsste man das Kleingedruckte gelesen haben, und “ausdrücklich” und “schriftlich” spätestens 10 Tage nach Bekanntgabe des Gewinners Einspruch erhoben haben. Der letzte Satz ist auch in diesem Fall wieder phänomenal, denn nach Ablauf der Frist KANN (muss aber nicht) das Label (Universal Music) die Materialien vernichten. Ob es jetzt viele lieblos gestaltete Grafiken in den Papierkorb wandern lässt, davon ist nicht die Rede. Viel wichtiger doch der Fall, falls Universal Gefallen findet an den Einsendungen, die in vielen Fällen dem Label gehören werden (da die wenigsten das Kleingedruckte gelesen haben). Ein zweiter Apfelringe-DSDS-Klingelton-Skandal?! ist vorprogrammiert. Die Leute geben sich Mühe, und am Ende druckt Universal vielleicht das nächste CD-Cover von Band X oder benutzt irgendeine Grafik als Designvorlage für andere Printerzeugnisse. Der Phantasie sind Tür und Tor geöffnet. Wenn, ja wenn man denn was gewänne, wäre vielleicht alles gar nicht so schlimm?!

Zum einen ist es bis hierhin schon schlimm, zum anderen wird es noch schlimmer. Noch schlimmer? Geht nicht? Geht doch! Und zwar Schlag auf Schlag. Jeder Paragraph eine neue Frechheit. Nummer 7 diente nur noch der Rückversicherung im Schadensfall mit den eingesandten Materialien, also vernachlässigbar. Schauen wir uns Nummer 8 an:

“8. Das Label behält sich das Recht vor, die jeweiligen angekündigten Gewinne jederzeit auszutauschen und durch andere Gewinne und Preise zu ersetzen. Weiterhin kann das Label den jeweiligen Spielablauf jederzeit ändern. Dem Gewinner stehen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen das Label oder gegen rechtlich verbundene Unternehmen zu. Sofern es sich bei den ausgelobten Gewinnen um Sachpreise handelt, zahlt das Label den Gegenwert nicht in aus.” (Impressum Vertigo.FM)

Na wenn das nicht der helle Wahnsinn ist. JEDERZEIT können die Gewinne ausgetauscht werden. D. h. ich nehme teil, weil ich denke, Konzertkarten für die Kaiser Chiefs und einen Backstageaufenthalt mit ihnen zu gewinnen. Dann werde ich als Gewinner gezogen, und auf ein Mal möchte Universal Music mich doch lieber zu ner Kaffeefahrt oder nem Promo-Urlaub schicken, wo ich fast alles gewonnen habe, nämlich bis auf die Unterbringung überhaupt nichts. Kann doch gar nicht sein?! Die nächsten Paragraphen deuten aber an, dass es gegebenenfalls DOCH SO sein könnte. Lustig auch, dass man sich zwar veräppeln lassen können soll, nicht aber irgendwas dagegen tun können darf. Denn der Gewinner (das arme Schwein) hat keinerlei Ansprüche, wenn es ihm nicht gefällt, dass er nicht das bekommt, was ihm eigentlich zu Beginn als Preis versprochen wurde. Weiter im Text:

“9. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch das Label, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Hierbei haftet das Label nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinnerermittlung.” (Impressum Vertigo.FM)

Interessant, wie groß der Kreis derer ist, die die Gewinner ermitteln kann. Traurig allerdings, dass man nicht mal die Sicherheit hat, dass alles mit rechten Dingen zugeht. “Hierbei haftet das Label nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinnermittlung.” Klasse. Denn, wenn man IMMER andere die Gewinner ermitteln lässt, ist man am Ende fein raus. Die anderen sehen zu, dass vielleicht die Karte vom Freund oder der Freundin “rein zufällig” bei der Gewinnermittlung gezogen werden, und Vertigo/Universal haben mit solchen Dingen am Ende überhaupt nichts am Hut. Wohl gemerkt, es könnte so sein, es muss nicht. Immerhin glauben wir doch ALLE an das Gute im Menschen. ;) Und weiter geht’s:

“10. Im Falle eines Gewinns wird der Teilnehmer schriftlich (insbesondere per Email oder per Fax) oder telefonisch benachrichtigt. Erfolgt die Benachrichtigung schriftlich, ist der Gewinner verpflichtet, dem Label innerhalb von drei Werktagen mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Erfolgt die Benachrichtigung telefonisch, wird das Label im Falle der persönlichen Nichterreichbarkeit des Gewinners, soweit technisch möglich, eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner muß innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt dieser Benachrichtigung dem Label mitgeteilt haben, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Fristen ist das Label berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber dem Label sind ausgeschlossen.” (Impressum Vertigo.FM)

Wir werden also “insbesondere” via Email oder Fax über den Gewinn benachrichtigt. Na, oder eben telefonisch. Meine Empfehlung: Keine Fax-Nummer angeben, den Spamfilter für die Zeit, in der die Gewinner ermittelt werden sollten ausstellen und den Anrufbeantworter abschalten. Warum? Nun, ist man ein Mal nicht erreichbar, würde der AB bedeuten, man hätte bloß 24 Stunden Zeit zu reagieren. Via Email hat man immerhin die Möglichkeit innerhalb von drei Werktragen zu entscheiden, ob man den Gewinn annimmt. Diese Forumulierung “einen Gewinn anzunehmen” ist phänomenal, hat aber, wie wie bereits im Ansatz feststellen mussten, durchaus seine Berechtigung. Denn der Gewinn könnte von hier auf jetzt von einer handsignierten CD zu einem warmen Handschlag eines Heizkissenverkäufers auf einer Kaffeefahrt mutieren. Waren wir aber mal in Urlaub, oder ist die Frau gerade im Kreissaal gelegen, die als Gewinnerin vorgesehen war, dann gibt’s am Ende das böse Erwachen. Die frischgebackene Mutter hört den AB ab, staunt Bauklötze, dass sie “endlich Mal” was gewonnen hat, und dann? Ja, dann war sie leider 24 Stunden zu lange auf der Entbindungsstation gelegen. Schade! Schade! Also mal ehrlich. Selbst bei Lotto und Totto werden die Gewinne einige Monate vorgehalten und verfallen erst dann. Warum man so krude mit “Gewinnern” umgeht, verstehe wer will. Ich verstehe es nicht. Endlich, die Kaffeefahrt:

“11. Der Teilnehmer erklärt im Falle eines Gewinns (insbesondere bei Reisen), daß im Falle des Entstehens eventueller Kosten, Spesen und sonstiger Leistungen, die nicht ausdrücklich als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, diese vom ihm getragen werden. Weiterhin übernimmt das Label keinerlei Haftung für Schäden, die durch ihn verursacht werden und wird vom Teilnehmer von allen Ansprüchen Dritter freigestellt.” (Impressum Vertigo.FM)

Aha… Reisen mit zusätzlichen Kosten?! Das sind ja die tollsten Gewinne, die man sich vorstellen kann. Vor allem, wenn man sich überlegt, dass man eigentlich davon ausging, zunächst wegen eines anderen potenziellen Gewinns teilgenommen zu haben. Sicher bezahlt der Gewinner dann die Zeche, für alles was eben nicht ausdrücklich als Gewinn am Gewinn ausgezeichnet ist. Man gewinnt ja auch nur “teilweise”?! Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Medienwächter aufgepasst. Was das DSF, 9 Live und andere mit ihren Gewinnspielen abzocken können, das ist dürfte doch für die Musikbranche am Ende keine so schwere Übung sein. Es folgen noch die Paragraphen 12 und 13, die allerdings nicht mehr so heiß gekocht werden können. 13 informiert über den Gerichtsstand Deutschland und geltendes deutsches Recht. Und nach Paragraph 12 kann man beim Verstoß gegen die Spielregeln ohne Vorankündigung vom Spiel ausgeschlossen werden.

Tolles Gewinnspiel. Toller Zusatznutzen durch PR, die am Ende lauter Abzock-Qualitätskanäle im StudiVZ integriert. Echt sauber. Wahrscheinlich würden die Beteiligten jetzt an das Gute im Menschen appellieren, wenn aber wider Erwarten doch Mal was so kommen sollte, nun, dann haben ja zur Not andere die Verantwortung. Ich prognostiziere einen Tumult, wenn der erste Studi mal mächtig beim Gewinnspielen abgezockt wurde.

17 Kommentar(e) bisher

  1. Felix says:

    Du kennst die Kaiser Chiefs nicht? Eine der erfolgreichsten Indie Bands der letzten Jahre. Zur weiteren Recherche empfehle ich Wikipedia. Da hättest du dann auch erfahren das “I predict a riot” einer ihrer Hits gewesen ist und wenn du etwas nachdenkst kommst du vielleicht auch darauf wie wiederum StudiVZ auf “Wir prognositizieren einen Tumult” gekommen ist und brauchst nicht fragen ob es ein neuer Werbegag ist.
    Im restlichen Teil des Artikels hast du dich nun mit dem Impressum von Vertigo auseinandergesetzt, das ist ja schön und ehrt dich aber was hat das mit StudiVZ zu tun?
    Das ganze ist klar mit “Anzeige” überschrieben und niemand ist gezwungen dieser Gruppe beizutreten.
    Soll es bei StudiVZ jetzt nur noch Werbung von fair gehandelten Kakao und Bio Eiern von glücklichen Hühnern aus Mecklenburg Vorpommern geben weil sonst die Blogszene fremde Impressen nimmt um wieder etwas StudiVZ Bashing zu betreiben weil sonst langsam die Skandälchen ausgehen?

  2. Felix says:

    Ich meine natürlich nicht nur das Impressum sondern auch die AGBs.

  3. Ach Felix, glaubst Du wirklich, dass Werbung im StudiVZ nichts mit dem StudiVZ zu tun hat?
    Von einem vertrauenswürdigen Dienst erwarte ich, dass er die AGB seiner Werbepartner auf offensichtliche Nachteile für die Nutzer seines Dienstes prüft.
    Wer das nicht tut, handelt IMHO grob fahrlässig – warum überrascht es mich nicht, dass ausgerechnet das StudiVZ in dieser Hinsicht auffällig wird?

    Felix, Deine Kommentare sind auffallend oft pro StudiVZ.

  4. dd says:

    Weil hier die Rede von Gewinnspiel ist, gibts es bereits ein Gewinnspiel mit den Kaiser Chiefs im StudiVZ oder wirbt man nur für die Gruppe mit den Kaiser Chiefs?

    Ein Gewinnspiel würde ja erfordern, dass StudiVZ die Nutzerdaten der Teilnehmer weitergeben müsste. Die StudiVZ Datenschutzerklärung würde dem momentan noch ganz klar widersprechen:
    “Wir werden deine personenbezogenen Daten niemals zu Werbe- oder Marketingzwecken an Dritte weitergeben oder anderweitig Dritten zugänglich machen. ”

    Ein Gewinnspiel wäre eben eine Marketingaktion. Auch die Aussagen von Holzbrinck würden mit so etwas ganz klar kollidieren.

  5. dd says:

    Soo…hab mir die Gruppe grad mal angeschaut…da gibts ja tatsächlich ein Gewinnspiel. VertigoFM ist sozusagen der Host der Gruppe. Die Vicky leitet das Gewinnspiel und ist am Konzept von VertigoFM beteiligt. Meet&Greet gibt für den beste Frage und weiter werden Karten unter den restlichen Teilnehmern verlost….fragt sich nur wie das mit der Verlosung funktioniert? Ist die Frage in wie weit die Verlosung durch VertigoFM stattfindet oder ob VertigoFM StudiVZ die Karten scheckt und StudiVZ die Karten verlost? hmmm…Fragen über Fragen…

  6. @Felix: Ach Quark, Biojoghurt. Du würdest dich wundern, wie viele Musikschaffende es gibt, die nicht mal aufm Land groß geworden sind, und trotzdem von so etwas Abstand nehmen würden.

    Mich würde interessieren, ob die Kaiser Chiefs so sehr begeistert davon sind, wie mit den Gewinnspielern umgegangen wird, und ob die das so prickelnd finden, dass ihr Name dafür herhalten muss.

    Sorry, aber Indie ist nicht mein Spezialgebiet, das verlangt ja auch niemand. Indes geht’s bei der Sache ja auch nicht mal um die Kaiser Chiefs. Die Gruppe wird nach der Aktion mit den Kaiser Chiefs weitere fahren… sie waren halt jetzt in Berlin und deshalb ging die Aktion um sie. Der eigentliche Grund dieser Aktion ist imho die Promotion von dem PR-Musikportal Vertigo.FM.

    Es ist außerdem interessant, dass du manche Dinge nicht angesprochen hast. Ich find’s jedenfalls schade, dass so ein Angebot, was ja durchaus auch interessant sein kann, so einen Beigeschmack bekommen muss. Warum können die Leuts nicht einfach mal etwas gerade heraus machen?!

  7. Und a pro pos, ja, ich denke StudiVZ sollte Werbung filtern, nicht nur nach Zielgruppe, sondern auch nach ethischen Gesichtspunkten. StudiVZ ist mit dem Versprechen gestartet, für die Studis zu sein. Dass jetzt Holtzbrinck am Ruder ist, heißt in meinen Augen nicht, dass man sich von diesem Versprechen losgesagt hat.

    Ich finde es nicht gerade “pro” Studierende. Und ich hab ehrlich gesagt wenig Lust bei so einem Gewinnspiel teilzunehmen, wenn am Ende derlei Haken und Ösen eingebaut sind.

  8. Janis says:

    hab jetzt mangels Zeit nicht alles gelesen und auch eigentlich keine Ahnung von der Materie (Recht), aber bzgl. 7. Lebensjahr:

    §104 BGB (…) Geschäftsunfähig ist

    1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat.(…)

    §106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger. Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

    §107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Ein Minderjähriger bedarf zu einer Willenserklärung,(…), der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreter.

    Also:
    - Wer 18 ist, ist voll Geschäftsfähig –> darf beim Gewinnspiel mitmachen
    - wer unter 18, aber über sieben ist –> darf mitmachen (in den in den AGBs genannten Ausnahmefällen) mit Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters

    Meiner Meinung nach völlig normales AGB-Geschwafel zur Abdeckung aller Eventualitäten bei rechtlichen Problemen

    So, und nun dürfen mich alle die es besser wissen hier virtuell zerfetzen ;)

  9. @Janis: Das find ich interessant. Man merkt, wie viele Gesetzbücher und Paragraphen man benötigt, um halbwegs den Sinn des Lebens zu verstehen. *G* Also war das mit den 7 Jahren doch kein Vertipper.

  10. Sebastian Gotzler says:

    Ich hab übrigens das Gewinnspiel gewonnen \o/
    Ich fühl mich so benutzt und werde während Interview und Konzert bestimmt nur heulen :(

  11. @Sebastian: Hast du mal gefragt, ob sie vor dir noch andere Gewinner gezogen haben, und die sich nicht rechtzeitig zurückgemeldet haben? ;) Vielleicht werden die dir dann auflauern, weil sie sich um ihren Gewinn betrogen fühlen.

    Sei froh, dass es so gekommen ist, wie sie es angekündigt haben. Die Gewinnspielbedingungen lassen ja eingies zu, und manchmal ist ja auch höhere Gewalt im Spiel. Angenommen, das Konzert würde abgesagt, und man würde dir einen anderen Preis vorsetzen – du würdest sagen: “Hey Leute, macht doch nichts, wenn die nen Ersatztermin finden, werde ich auch da können.” Wenn dir das dann aber nicht zugestanden wird, sondern nur einen Ersatzgewinn präsentiert würde, möchte ich gerne deine Reaktion erleben. Es ist natürlich alles so lange in Ordnung, bis mal der erste auf die Nase damit fällt. Aber gerade das lassen die Gewinnspielbedingungen zu, dass man die Gewinner im Prinzip auch eiskalt an der Nase herumführen könnte. Das ist auch der Kritikpunkt, den ich vorgetragen habe. Da hilft es auch wenig, wenn du jetzt gewonnen hast, was du gewinnen solltest.

    Trotzdem viel Spaß aufm Konzi.

  12. peter says:

    Leute, kommt mal klar! Das ist ganz normale Werbung, seht ihr jeden Tag 100 mal auf Spiegel Online. Wurde lang und breit angekündigt und ist jetzt da. Harmloser gehts kaum, is ja auch bloss ein Textlink, kein Flash, kein Overlay, kein Popup. Nichmal bunt.

    Gewinnspiele im Marketing sind dazu da, Adressen zu bekommen, schon immer so gewesen. Also nimmt man nicht dran teil, gesunder Menschenverstand halt. Wenn doch –> Daten weg und ne mehr oder minder minimale Chance auf den Gewinn. Nachvollziehbarer und völlig bekannter Deal, auf den sich manche Leute gern einlassen. Andere nicht.

    Ich seh da gar kein Problem, was skandalisiert werden müsste.

    Aus den Kommentaren:
    “Die von Alexander sauber zusammengetragenen Indizien dafür, dass das Geschäftsmodell von Vertigo.FM die klassische Gewinnspielmasche sein könnte”
    Ganz sauber ja nicht. Zwei Fehler (riotstumult; 717) sind offensichtlich, der Rest Spekulation und künstliche Aufregung über “AGB-Geschwafel zur Abdeckung aller Eventualitäten”. Die machen das ja schon länger, da wachsen die AGBs wohl mit;)

    Allgemein ist die Basis des StudiVZ-bloggens in letzter Zeit recht substanzlos. Die SchülerVZ-Geschichte gab noch was her, aber das wars auch schon. Diese Erbsenpulerei ist doch albern und lenkt von den echten Problemen ab: zB immer noch unverschlüsselte Verbindungen beim Login.

  13. @Peter: Du scheinst zumindest die Intention nicht zu verstehen. Schau, es gibt andere Seiten, wie Gotfriends, die darauf gänzlich verzichten werden.

    Mein Problem mit StudiVZ ist deren Geschäftsgebahren, Punkt. Da so etwas, was du aufführst mit dazu gehört, sehe ich kein Problem darin, es für die Jetzt-Welt festzuhalten.

  14. dd says:

    @Peter
    Die Gewinnspiel Chance dürfte in dieser Gruppe im Vergleich zu anderen Marketinggewinnspielen sehr hoch sein. Bei der hohen Teilnahme ;-) .
    Wenn ich mich recht erinner, lag die Teilnahme bei Kaiser Chief Gewinnspiel unter 200 Personen. In der Verlosung waren glaub 20-30 Karten. Bei 1,5 Mio Nutzer …. da hauts einen glatt vom Sattel.
    Naja und die Daten….hm…die muss man bei StudiVZ nicht erst sammeln, die wurden schonmal gesammelt.
    Da ist StudiVZ Bloggen, von der Sicht, doch recht substanzlos, aber man darf ja manche Sachen mal festhalten.

  15. Jones says:

    Ich fühle mich genötigt kurz etwas klarzustellen:

    - Kaiser Chiefs sind in ihrem Genre eine recht erfolgreiche Band aus dem Vereinigten Königreich. Man muß das aktuelle Musikgeschehen zwar nicht verfolgen, sollte doch aber vor Fertigstellung eines Artikels etwas Recherche betreiben.

    - vertigo.fm ist schon seitjeher ein offizielles Portal von Universal Music. Früher firmierte es unter der Adresse universal-rock.de und davor war es die Seite den ehemaligen Tochterlabels Motor Music. Die Homepage besteht also schon geraume und es wurde nicht wie in dem Bericht erwähnt versucht eine Identität zu verschleiern. Spätestens beim betrachten des Impressums fällt einem dies auf. Das dem Verfasser die Seite nicht bekannt ist bzw. hat noch allein doch keine Aussagekraft.

    - Eine gewisse Subjektivität kann man dem Portal natürlich nicht absprechen, aber man bedenke es handelt sich auch nicht um ein unabhängiges Musikmagazin sondern dient zur Prästentation der Künstler des Labels.

    - Was spricht denn dagegen Gewinnspiele auszuloben bei welchen z.B. ein Meet & Greet verlost wird. Dies wird im Zuge von Promo- und Marketingmaßnahmen regelmäßig in musikrelevanten Medien gemacht. Die Kooperation mit studiVZ ist also nichts ganz neues.

    - Die unglücklichen Äußerungen welcher ein Ehssan Dariani von Zeiten vom Stapel sind nicht ganz zu unrecht umstritten. Sollten aber auf einem anderen Blatt stehen wie ich finde.

    - Die Gewinnspiel AGB’s sind auch nicht üblich, wenn man Gewinnspiele anderer Anbieter stellt man fesst, das diese ähnlich aufgebaut und beispielsweise die Barauszahlung nicht möglich ist. Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen dass ich schon in und wieder als Gewinner ausgelost worden bin bei solchen Gewinnspielen ausgelost worden bin und mir daraus keine Nachteile entstanden sind.

    Als Beispiel ein mögliches Szenario: Universal Music verlost auf seiner Seite vertigo.fm Konzertkarten für das Konzert der Band XY. In dem Fall wären die etwaigen Kosten die dabei entstehen können die Anfahrtskosten. Also keine Abzocke wie der Verfasser daraus interpretieren möchte. Ein Fan macht beim Gewinnspiel mit, freut sich über den Gewinn, und fährt zum Konzert. Ob man sich die Fahrt gönnen möchte kann der Gewinner doch selbst entscheiden.

    - Bezüglich der Auswertung marketingrelevanter Daten der studiVZ Nutzer, sei gesagt man sollte natürlich immer nur soviel angeben wie man von sich preis geben möchte. Dies sprich übrigens auch für weitere Web 2.0. Plattformen wie MySpace, XING/openBC, Blogs, private Homepages etc. Schließlich kann in vielen Fällen jeder diese Daten lesen. Sollte dies gänzlich unerwünscht sein gibt es bei studiVZ auch die Möglichkeit dass die eigene Seite nur für seine Freunde sichtbar ist.

    Um etwaige Fragen auszuschließen ich bin weder mit studiVZ noch mit Universal Music assoziert, sondern versuche mich nur mit dem Thema auseinanderzusetzen.

  16. Jones says:

    Zusatz:

    Da du Rückmeldezeit nach einer Gewinnbenachrichtigung angesprochen und diese kritisiert hast. Bleiben wir bei dem vorherigen Beispiel es werden Tickets für ein Konzert verlost. Die Auslosung erfolgt erfolgt angenommen Mittwochs, das Konzert findet am Samstag statt. Der Gewinner wird angenommen per Email informiert. Soll nun gewartet werden bis zur kommenden Woche oder noch später? Dann ist das Konzert zwar rum aber hat gewonnen, toller Roller. Bei den AGB’s geht es eben darum dass die verlosende Partei noch die Möglichkeit einen alternativen Gewinner zu ziehen. Ist doch fair würde ich sagen.

    Bezüglich Datenschutz. Wie schon erwähnt habe ich persönlich schon des öftern an solchen Gewinnspielen teilgenommen. Ich kann versichern dass ich in Folge durch die Angabe meiner Daten, NIE unaufgefordert Werbeanrufe oder postialische Schreiben von dem Ausloser oder seinen Partnerunternehmen erhalten habe. Im schlimmsten Fall kam es vor dass man den Haken bei “Newsletter bestellen” nicht entfernt hatte und diesen nun zugeschickt bekommen. Aber in dem Fall kann man sich ja i.d.R. leicht wieder abmelden. Zur Anmerkung ich spreche hier nur von Gewinnspielen wie sie bei vertigo.fm oder ähnlichen musikbezogenen Seiten stattfinden und nicht von obskuren Gewinnspielseiten.

  17. molten says:

    werbetreibende und fehlvernetzte studenten? is ja widerwaertig.


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