Veröffentlicht am 31. Januar 2007 von Alexander Trust
Seit dem Jahreswechsel sind geschäftliche E-Mails mit denselben Angaben wie Geschäftsbriefe zu versehen. Kleinunternehmer wie z.B. eBay-Powerseller sind davon ebenso betroffen wie der Pizza-Bringdienst um die Ecke. RA Jens Nebel warnt bei Onlinekosten vor einer drohenden Abmahnwelle.
Abmahnung, E-Mails, EU, Impressum, Onlinekosten
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