15. March 2007

StudiVZ sperrt die Spielwiese

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StudiVZ LogoNeue AGB im Studiverzeichnis sollen zumindest die Hemmschwelle bei einigen Leuten mit Spieltrieb ein wenig heraufsetzen helfen. Öfter mal was Neues. Gestolpert bin ich über diese Info beim Gunar. Per Vertragsstrafe können Mitglieder nun für “jeden Pups” belangt werden, wie es im Lawblog wunderbar auf den Punkt gebracht wird.

Das wird zumindest einigen Studierenden, mit ihrer “ist mir egal”-Mentalität spätestens dann zu denken geben, wenn Holtzbrinck sie wirklich mal belangt. Denn es geht in diesem Fall nicht nur um das Erspähen von Daten, sondern z. B. auch um den Handel über das StudiVZ. Diesem wird nämlich ebenfalls ein Riegel vorgeschoben. Aber auch die Angabe von falschen Daten, das Erstellen eines zweiten Accounts, oder das Hochladen von Fotos, die z. B. Freunde zeigen, die nicht damit einverstanden sind, und sich eventuell beschweren. Fingerspitzengefühl bei den Administratoren wird da gefragt sein. Doch ich habe munkeln hören, dass da nicht jeder wie der nächste ist. E. D. hätte wahrscheinlich mit einem Augenzwinkern und für einen Abzug vom Bikinibild der ehemaligen Lebensgefährtin eine Vertragsstrafe vielleicht auch schon Mal übersehen. Doch der spielt jetzt leider Gott sei Dank eine andere Geige. Dazu im Lawblog:

“Diese Klausel erstreckt sich auf praktisch alle Pflichten des Nutzers. Sie greift etwa schon ein, wenn der Nutzer möglicherweise gar kein Student ist oder es war (2.1), er sich doppelt anmeldet (2.2), er persönliche Daten oder Fotos eingibt, die sich nicht auf ihn beziehen oder nicht der Wahrheit entsprechen (2.3), er nicht nur private Zwecke verfolgt (2.4), er durch irgendwelche Angaben Rechte Dritter beeinträchtigt (7.1), er “gesetzeswidrige Inhalte” verbreitet (7.4), er massengruschelt (7.5), er Kontaktdaten anderer (z.B. E-Mail-Adressen) ohne deren Einverständnis weitergibt (7.6), er irgendwelche Waren anpreist (7.7), er durch die Nutzung irgendwie gegen Gesetze verstößt (7.8).

Für den Fall eines “elektronischen Angriffs” verdonnert StudiVZ den Angreifer nicht nur zu einer Vertragsstrafe von mindestens 6.000 €. Er wird auch gleich noch zu Stillschweigen verpflichtet (9.3 – 9.4).” (Law Blog)

Gemeint ist die Vertragsstrafen-Klausel 8.2 in den neuen AGB des StudiVZ. Gleichzeitig meint Udo Vetter vom Lawblog, dass die meisten dieser Androhungen mehr oder weniger nicht zur Gültigkeit gelangen könnten, wenn die Betroffenen davon wüssten, und eben gerechtfertigten Widerspruch einlegen würden. Armin vom Farliblog fragt zurecht, ob sich die Betreiber damit nicht selbst das Leben schwer machen. Gewissenhaft wie bei vielen anderen Dingen, werden aber viele der Mitglieder im StudiVZ die neue AGB wahrscheinlich einfach nur durchwinken, wie es z. B. etliche meiner Kommilitonen bei den Hinweisen nach dem Hack Ende Februar auch getan haben. Wie gesagt, wenn der erste Mal ne Strafe aufgedrückt bekommt, wird das Gezeter groß werden. Dann wird StudiVZ auf ein Mal vom Buhmann der Blogosphäre zum Spielball der zukünftigen Intelligentsia.

Wer überdies gleichzeitig Blogger ist und im StudiVZ, der darf in Zukunft, wie oben im Zitat schon angedeutet Stillschweigen an den Tag legen. Folgerichtig formuliert Karsten, dass Hackern und Bloggern vom StudiVZ nun ein Maulkorb verpasst wurde.

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Kategorie Media · Autor · 1 Kommentar


Ein Kommentar

  1. Trackback von STVC Community Blog
    March 17, 2007 · 2:18 pm

    StudiVZ – Neue AGB und Aufruf zum Widerspruch…

    Keine Tags vorhanden.So,.. StudiVZ hat neue AGB raus gebracht (siehe unten) denen man innerhalb von 2 Wochen widersprechen muss (Mail an: agb at studivz dot net), wenn man nicht mit denen einverstanden ist. Wer nicht widerspricht für den gelten ab…

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