In eigener Sache, Anwälte aus München

Veröffentlicht am   6. April 2007 von  

Der Briefkopf sieht aus wie ein Papiermonster. Anwälte aus München, Berlin, Düsseldorf und Frankfurt am Main firmieren unter einer Flagge. Gleichwie ereilte mich ein Anwaltsschreiben nur von einem der Herren, aus München. Ich erhielt ein Schreiben, vorab per Email. Gut, ich erhielt “dasselbe” Schreiben vorab per Email.

Mail und Schreiben sind datiert vom 02. April. Während die Tinte auf dem Papier keine Zeit zum Trocknen mehr hatte, wundert man sich über die Fehler in der Mail trotzdem. Obgleich mich nur “ein” Anwalt anschreibt und den Brief unterschreibt, wird im Schreiben von der Mehrzahl gesprochen. Die Damen und Herren dort vertreten die Anliegen von Johannes Mario Simmel. Mein Mitautor Heinz-Peter Tjaden hatte bereits vorab, auch wegen einer Veröffentlichung in der Readers Edition eine strafbewährte Unterlassungserklärung zugesandt bekommen. Wie sich die Dinge bei ihm entwickeln, wir werden es sehen, und vor allem auch darüber berichten.

Gleichwie sind wir beide, er und ich, uns einig, dass hier “vielleicht” eher Rechtsmissbrauch betrieben wird, als irgendwelchem Recht zur Geltung verholen würde. Zurück zu dem Pamphlet. Mir wird versichert, dass man bevollmächtigt sei. Das allerdings müsste einer Überprüfung standhalten, wenn man es genau nimmt. Schade nur, dass die Anwälte die Vollmacht nicht direkt mit geschickt haben, um anzuzeigen, wie ernst es ihnen ist. Kurz zu Simmel. Er wird 83, und in einigen Medien, unter anderem dem NDR, wird gemunkelt, er sei todkrank. Keine Romane mehr von Simmel?! Denkbar. Aber immerhin werde ich informiert, dass also ein alter, kränkelnder Mensch darauf aufmerksam wurde, was auf Sajonara über ihn geschrieben steht.

Es ging, wie es auch Herrn Tjaden direkt betrifft, um Zeilen, die er aus einem persönlichen Brief Simmels zitierte und ein Mal in einen Artikel, ein anderes Mal nur in einem Kommentar mitteilte. Tjaden kennt Simmel von Interviews, und sie schreiben sich Briefe. Wenn mir jemand weißmachen möchte, dass Herr Simmel die Anwälte “scharf” gemacht hat, dann ist das im Ermessen meines bescheidenen Menschenverstandes nicht denkbar. Nicht nur die Tinte des Schreibens hatte keine Zeit, zu trocknen, sondern der Wortlaut wurde wohl ebenfalls nicht richtig gegoren. Ein seriöses Anwaltsschreiben, das nicht wie aus der Pistole geschossen anmuten möchte, sieht anders aus.

Am 02ten April wurde mir also eine Frist bis Mittwoch den 04ten April (13.00 Uhr) gesetzt. Das allerdings ist wieder etwas, das total unseriös wirkt. Zudem war ich in Jena in Sachen Gotfriends unterwegs, und konnte aus diesem Grund fast schon nicht mehr rechtzeitig reagieren. Schade ist im Übrigen auch, dass die Formulierungen der Anwälte so schwammig sind. Mir wird nicht explizit exklärt, um welchen Artikel und/oder Stellen im Blog es sich handeln würde, die beanstandet würden. Immerhin erklärt man die knappe Frist damit, dass mein Blog eine hohe Verbreitungsintensität hätte. Es scheint, als würde ich von hinten durch die Brust in irgendeiner Form, die ich nicht haben muss, geadelt. In der Anlage, die allerdings in der Email an mich nicht mitgeschickt wurde, befindet sich ein Ausdruck des Gerichtsurteiles des BGH vom 27.03. in dem es heißt, dass Forenbetreiber haftbar gemacht werden können.

In meinen Augen bin ich als Blogbetreiber noch ein klein wenig etwas anderes, als ein Forenbetreiber. Das wird Justitia früher oder später noch merken. Gleichzeitig aber mutet es schon sehr obskur an, dass man mit einem quasi noch druckfrischen Gerichtsurteil jetzt hausieren geht und die Forenbetreiber dieser Welt ins Boxhorn jagen mag. Ich habe Herrn Tjaden gebeten, bis auf Weiteres, keine direkten Zitate mehr zu verwenden, sondern nur noch zu umschreiben, wenn er das möchte, welche Inhalte in Briefen zwischen Simmel und ihm kommuniziert würden. Auf mich wirkt diese ganze Aktion indes ein wenig obskur. Ich habe mich an die Forderungen der Anwälte gehalten und die direkt zitierten Zeilen aus den Briefen von Simmel gelöscht. An anderer Stelle edierte ich den Artikel Herrn Tjadens, und umschrieb die Passagen. Gleichzeitig bat ich Herrn Tjaden, sich an Udo Vetter vom Lawblog zu wenden, um ihm die Sachlage zu schildern. Ich bin jedenfalls gespannt, wie weit sich dieses Karussell noch drehen wird.

3 Kommentar(e) bisher

  1. Tjaden says:

    Halt, bitte nicht einfach die Argumentation der Anwälte übernehmen.
    Angenommen: Angela Merkel taucht nicht mehr bei Staatsempfängen und Gipfeltreffen auf, fehlt bei Kabinetts-, Bundestags- und Fraktionssitzungen. Ich wende mich also ans Bundeskanzleramt und bekomme die Mitteilung, dass Frau Merkel als Kanzlerin aus gesundheitlichen Gründen immer wieder pausieren müsse. Da ich es genau wissen möchte, wende ich mich an Merkel und bekomme ein paar Zeilen von ihr mit der Mitteilung: “Ich bin wirklich krank.”
    Das dürfte ich nicht zitieren? Das wären private Zeilen? Und Merkel wäre keine Person der Zeitgeschichte mehr, die nicht weiß, wie sie auf Anfragen von Redakteuren zu reagieren hat?
    Tatsache bei Simmel ist, dass er einen Vertrag mit Droemer Knaur hat, der ihn zu regelmäßigen Romanveröffentlichungen verpflichtet. Doch: Der letzte Roman ist 2001 erschienen. Deswegen wendete ich mich an den Verlag und bekam vor einigen Monaten die Mitteilung, dass Simmel die Arbeit an seinem jüngsten Roman immer wieder unterbrechen müsse. Also schrieb ich direkt an Simmel und fragte ihn, ob die Mitteilung des Verlages zutreffend sei. Darauf bekam ich von ihm die Antwort, dass er “wirklich krank” sei. Das ist doch kein Privatbrief!!!!
    Ich habe von dem Münchner Anwalt inzwischen einen zweiten Brief bekommen. Nun soll ich bis zum 11. April, 13 Uhr, die Unterlassungserklärung unterschreiben. Darauf kann der länger warten. 1. Gibt es keinen Grund. 2. Bekomme ich bei Leistung meiner Unterschrift auch noch eine saftige Rechnung von ihm, denn ich habe ja eine Schuld eingestanden. Kein Anwalt arbeitet für 0 Cent. Das darf er übrigens auch gar nicht.

  2. Tjaden says:

    Aufgebaut haben sich die Anwälte des Droemer-Knaur-Verlages mit einer Unterlassungserklärung, weg haben wollten sie meinen Artikel zum 83. Geburtstag von Johannes Mario Simmel. Angeblich sprachen die Anwälte im Namen des Schriftstellers. Und nun? Heute habe ich eine mail von einem Gratulanten bekommen, der aufgrund meines Artikels an Simmel geschrieben hat. Simmel bedankte sich brieflich für die Glückwünsche! No comment zu solchen Anwälten!

  3. Tjaden says:

    Die Klageandrohung haben die Droemer-Knaur-Anwälte inzwischen zurück genommen, nun schreibt mir der Verlag:

    Sehr geehrter Herr Tjaden,
    > ich möchte Sie in aller Form und Deutlichkeit bitten, zur
    > Kenntnis zu nehmen, dass sowohl Johannes Mario Simmel
    > persönlich als auch sein Verlag Droemer Knaur enttäuscht und
    > fassunglos sind, wie Sie das Vertrauen des Autors missbraucht
    > haben und eine persönliche Antwort von ihm schlicht und
    > einfach im Internet veröffentlichen. Ich habe persönlich mit
    > Hr. Simmel darüber gesprochen, Autor und Verlag werden – wenn
    > Sie nicht endlich Einsicht zeigen – weiterhin auch mit
    > rechtlichen Schritten gegen unzulässige Veröffentlichungen vorgehen.
    > Mit freundlichem Gruß
    > Hans-Peter Übleis

    > Dr. Hans-Peter Übleis
    > Verlegerischer Geschäftsführer

    Habe ich die käufliche Übernahme der Justiz durch Droemer Knaur verpennt, Gericht sponsored by Droemer Knaur?


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