30. November 2007

Deutsche Tauschbörsler dürfen durchatmen

Zwar hat der Bundesrat der gesetzlichen Veränderungen zum Thema Vorratsdatenspeicherung zugestimmt, jedoch dürfen die Daten nur im Kontext hoheitsrechtlicher Anliegen verwendet werden. Zivilrechtliche Ansprüche geltend machen – das geht derzeit noch nicht. Eine Frage der Zeit? Bei Golem heißt es dazu, es würden mit der Einführung einer breiteren Datengrundlage “Begehrlichkeiten” geweckt.

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