Holtzbrinck: Das kommt mir nicht ins Verzeichnis
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Die umgangssprachliche Wendung lautet eigentlich: Das kommt mir nicht in die Tüte. Zum Ausdruck gebracht wird damit eine ablehnende Haltung gegenüber einem Sachverhalt. StudiVZ und Holtzbrinck verhalten sich nicht nur ablehnend gegenüber Konkurrenten (und geben gleichzeitig in Interviews etwas anderes von sich), sondern mahnen diese ab.
Da StudiVZ nicht mehr Beta 2.0 ist, sondern den Gamma-Status erreicht hat, scheint die Schlange sich zu häuten. Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen ist, was derzeit geschieht, ein Rechenexempel. Anwaltskosten sind vielleicht am Ende billiger als die kreative Energie einer Werbeagentur. Denn selbst damit hat StudiVZ in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Eine geschmacklose Viralkampagne wurde nicht mal mehr der Öffentlichkeit präsentiert, weil sie mit dem Spott über Minderheiten hausieren gehen wollte (vgl. Blogbar).
Holtzbrincks Doppelmoral
Zwei Dinge, denke ich, gibt es zu diskutieren. Zum einen: Lehnt sich Holtzbrinck nicht etwas sehr weit aus dem Fenster und schmeißt mit Steinen aus dem Glashaus? Es ist nachgewiesen (vgl. blog.derbumi und Basic Thinking), dass StudiVZ seine eigene Identität zu entwickeln begann als Klon von Facebook. Bildschirmfotos aus der Anfangszeit belegen dies. Eine Frage bleibt ungeklärt. Warum ausgerechnet jetzt? Diverse Seiten gibt es bereits nicht erst seit heute. Wirklich plausibel machen werden uns das die Bonkerfritzen wohl nicht können. – In Vergessenheit geraten soll außerdem nicht das Domaingrabbing aus jenen Tagen. StudiVZ registrierte wild Domains, die dem Namen nach eindeutig zu direkten Konkurrenten gehören mussten (unsiter.at, usf.). Natürlich ist das nicht verboten, aber ethisch zweifelhaft.
Und nun? Heute zeigen sich die Moralapostel von Holtzbrinck getreu dem Motto, was interessieren uns unsere Handlungen von vorgestern. Jetzt gehen die Macher gegen alles vor, was sich als Klon (in der Namensgebung) entpuppt. ErstiVZ musste zuerst daran glauben (vgl. StudiVZ: von Studenten für Studenten?). Doch der Konflikt wurde in Windeseile im Keim erstickt, offenbar, weil die “Öffentlichkeit” so schnell zur Stelle gewesen ist, mutmaßt man auf Pfandtasse. Opfer Nummer 2: Abitur-VZ. Um das Opfer wäre es indes nicht schade, die Realisation dieses Webauftritts ist grauenvoll. Doch das nur als Kritik am Rande für wenig geglückte Nachahmaktionen. Es geht hier schließlich ums Prinzip.
No offense: FickenVZ.net ist der Dritte im Bunde, der dran glauben muss (und wohl nicht der letzte). Bis Freitag hat man Zeit, die Domain abzugeben oder den Inhalt zu löschen (vgl. Basic Thinking). Interessant ist dort auch der Kommentar von Struwelpeter, der zurecht auf andere Beispiele verweist und angibt, dass StudiVZ sich hier keine Gegner, sondern tatsächlich nur Opfer gesucht habe.
Uns den Umgang mit Worten verbieten
Holtzbrinck geht also gegen Hinz und Kunz vor, während sie vorgeben, Hinz und Kunz könnten sich bei ihnen wie zu Hause fühlen. Angetrieben durch sprachwissenschaftliche Gedankenketten, komme ich zum zweiten Punkt, den man in dieser Angelegenheit diskutieren sollte. Holtzbrinck möchte uns vorschreiben, wie wir unsere Welt mit Begriffen füllen?! Wenn man den Gedanken aus der Überschrift ein wenig abwandelt, nämlich dahingehend, dass Holtzbrinck nun entscheiden mag, was für ein VZ es geben darf und was für eines nicht, dann werden wir umgehend von einem Wirtschaftskonzern in der Benutzung unserer eigenen Sprache eingeschränkt. Was macht es für einen Sinn, wenn es etwas geben dürfen soll, aber keine Entsprechung davon im Internet? Geht es hier vordergründig auch um wirtschaftliche Interessen, so hat dies durchaus Einfluss auf unseren Sprachgebrauch. Dinge, die in Vergessenheit geraten, sei es, weil sich keiner dafür interessiert oder eben wegen Zensurmaßnahmen, für die gibt es irgendwann keinen Namen mehr, und leicht kann es geschehen, dass es die Dinge dann ebenfalls nicht mehr gibt.
Hinzufügen zu Technorati, del.icio.us, Mr. Wong, LinkARENA, SEOigg
Tags Abitur, AbiturVZ, Abmahnung, Basic-Thinking, Ficken, FickenVZ, Holtzbrinck, StudiVZ, VZ
Kategorie Media · Autor Alexander Trust · 8 Kommentare

February 20, 2008 · 3:21 pm
Wie schon im Basic Thinking Blog gesagt. Der einzelne Kleine hat’s schwer und läßt sich leicht verschrecken. Gemeinsam ändert sich das schnell. Ich bin bereit 100 EUR für eine negative Feststellungsklage zur Abwehr der FVZ Abmahnung dazu zu geben.
Sind hier noch mehr, die gern in Gerechtigkeit investieren?
February 20, 2008 · 3:24 pm
@Lux: Von welchem Kostenumfang reden wir hier? Damit man sich ein Bild machen kann. 100 Euro wäre mir das durchaus auch wert.
February 20, 2008 · 3:57 pm
Das kann man so pauschal nicht beantworten. Da gibt es einige Einflussfaktoren. (Gibt es hier nen Anwalt/Patentanwalt der mehr dazu sagen kann?) Aber genau die Ungewissheit ist es ja gerade, was den Kleinen, in der Regel dazu bringt klein bei zu geben und sich nicht zu wehren. Er unterschreibt die strafbewehrte Unterlassungserklärung und zahlt die beiliegende Kostennote des Anwalts, obwohl er es vielleicht gar nicht müßte.
Gerade deshalb ist es ja so wichtig, dass mehrere Leute da Unterstützung geben. Finanzielle Mittel ist da leider genauso wichtig, wie fachliche Tips.
February 20, 2008 · 4:33 pm
Eines hab ich übrigens selbst lernen müssen:
Am teuersten wird es in der Regel wenn man gar nichts zu macht, oder einfach nen netten Brief schreibt.
Dann kommt nach dem verstreichen des Termins mit ziemlicher die Einstweilige Verfügung, die etwa nochmal soviel Kostet wie der Abmahnbrief des Anwalts.
Und wenn man dann denkt, das war’s, weil das Gericht mir jetzt ja sowieso verboten hat weiter zu machen, hat man sich getäuscht. Nach nen paar Wochen kommt der nächste Brief von Gegenanwalt, der einen darüber aufklärt, dass eine Einstweilige Verfügung eben nur irgend so ein Schnell Beschluß ist und eben nur einstweiligen Charakter hat. Man müße noch immer die Unterlassungserklärung untereichnen und natürlich auch für diesen Anwaltsbrief nochmals zahlen.
Damit hat man dann schon die dreifachen Kosten.
Also gibt es AFAIK nur 3 vernünftige Möglichkeiten:
- die Unterlassungserklärung rechtzeitig unterzeichnen
- eine schriftliche Einigung vor Ablauf der Frist
oder
- eine negative Feststellungsklage
Wenn einem deutliches Unrecht getan wird mit der Abmahnung bleibt so nur 3. Weg. Dieser ist im übrigen wohl auch der einzige der auch Anderen in ähnlichen Fällen hilfreich sein kann.
Ich habe mich im nachhinein geärgert, daß ich nicht gleich den dritten Weg gegangen bin. Das hätte mich wohl auch falls ich verloren hatte weniger gekostet.
Die beste Investition ist im übrigen die in einen fachlich kompetenten Anwalt. Also nicht der von um die Ecke, sondern einer der sich auf das Thema spezialisiert hat. In einer anderen späteren Sache, hab ich dann kluger Weise auf einen solchen zurückgegriffen. Hatte ihn im Netz gefunden. Dieser bot eine Beratung (Online / Telefon) zum Pauschalpreis von ca. 170 EUR an. Gespart habe ich damit wesentlich mehr als diese 170 EUR.
February 22, 2008 · 12:00 pm
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February 24, 2008 · 9:40 pm
Ich bin gerne bereit, auch 1000,- € für eine Feststellungsklage dazuzugeben. Was StudiVZ sich geleistet hat und jetzt leistet geht einfach auf keine Kuhhaut mehr!
March 2, 2008 · 9:12 pm
[...] warum die Bonker-Männchen so viel Ehrgeiz an den Tag legten, als es darum ging, andere VZs abzumahnen, zudem nicht immer gleichwertig. Und als wäre das noch nicht genug, verkaufte Holtzbrinck die Tage [...]
March 6, 2008 · 12:55 am
[...] Fall durchaus interessanter. Wir wissen, dass Holtzbrinck vor dem Erscheinen von MeinVZ gezielt Konkurrenten abgemahnt hat, respektive [...]