6. May 2008

Kein Community-Denken?! Ebay ist besonders hilfreich…

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… nämlich gar nicht?! Dass bei Ebay nicht immer alles glatt läuft, kann man sich denken. Da ich auch bei Ebay auf Waren steigere, bzw. selbst ab und an welche versteigere, macht man Erfahrungen mit dem “System”. ;) Und das System Ebay ist eindeutig nicht nach deutschem Muster gestrickt.

Ein wenig fühle ich mich erinnert an meine Tage bei AOL. Ich habe dort einst “ehrenamtlich” als Scout gearbeitet. Das war noch zu Zeiten, da auch Heinrich Lenhardt dort ein Forum betrieb. Ich selbst war nur mit wenig Interna vertraut, doch man bekam “genug” mit, um sagen zu können, dass die amerikanische Führungsstil nicht grad produktiv mit dem kreativen Potenzial der deutschen Nutzerbasis umging. Topf und Deckel passten nicht zusammen. Ich war im Nachhilfe-Forum tätig und pflegte dort Inhalte ein, mit einer Seitenbeschreibungssprache ähnlich HTML, nur das man sie Rainman getauft hatte. Dies ist Jahre her. Und während man in die eine Richtung, nämlich von oben nach unten, sehr viel Output fließen ließ, kam von unten nur sehr wenig oben an.

Screenshot der Ebay-SeiteMir schwant, dass auch bei Ebay gewisse Informationskanäle so strukturiert sind – eben weil die Entscheider dies so entschieden haben. ;) Der Support von Ebay ist eine Lachnummer. Vor kurzem erwarb ich ein Paket mit Playstation-Spielen. Mit im Paket war der Titel “Resident Evil”. Der Verkäufer hatte den Titel nicht namentlich erwähnt, ergo passierte nichts. Aber da ich volljährig bin, kann ich damit Leben, dass der Verkäufer mir ein Spiel verkauft hat, dass keine Jugendfreigabe in Deutschland mehr hat. Ich hatte allerdings bis dahin keine Ahnung, dass Resident Evil keine Jugendfreigabe hat. Woher auch?! Resident Evil ist Jahre alt, wie viele andere PSX Spiele und auf der CD selbst prangt kein Aufdruck mit einer etwaigen Altersfreigabe. Das Original-Jewelcase war bei dem Spiel nicht mit dabei.

Ich selbst habe für das Spiel keine Verwendung, also wollte ich es wieder verkaufen. Die Auktion wurde prompt wieder herausgenommen und ich bekam ein Mail mit dem erhobenen Zeigefinger von Ebay. Auf meine Reaktion bekam ich ebenfalls Antwort. Ich schilderte dem Support in etwa das, was ich oben bereits zu Blog gebracht hatte. Als Antwort kam die Oberlehrerhafte Antwort eines Supportmitarbeiters, dass man sich beim Einstellen von Auktionen ohne Jugendfreigabe nicht an anderen Mitgliedern orientieren solle. – Das Lustige daran ist, dass mir das Ganze ja durchaus bewusst ist. Ich versteigere ja auch keine DVDs oder Computerspiele, von denen ich weiß, dass sie nach USK nicht an Personen unter 18 abzugeben sind. Die Antwort vom Supportmitarbeiter ging dann natürlich auch an einigen Fragen von mir vorbei, die ich gehabt hatte.

Ignoranz scheint eine Tugend zu sein, bei Ebay, zumindest wenn es um den Umgang mit Kunden geht. Das nächste Beispiel kann das wunderbar belegen. Ich habe bei Ebay Game Boy Advance-Spiele im Paket ersteigert. 4 Stück an der Zahl. Für zwei davon hatte ich keine Verwendung, auf die anderen beiden war ich ganz scharf. Die ersteren verkaufte ich auch wieder über Ebay. Bei den anderen beiden musste ich indes feststellen, dass es sich um Raubkopien handelte. Ich werde zum Thema, wie man GBA-Raubkopien erkennt auch noch einen eigenen Artikel anfertigen. Bildmaterial hab ich schon erstellt. Ein ganz und gar unumgängliches Indiz war ein “Intro”, das noch vor dem Start des eigentlichen Spiels auf dem Display des GBA gezeigt wurde. Es informierte über eine Hackergruppe… – In der Folge informierte ich mich im Netz.

Ich kann nicht ausschließen, dass die anderen beiden Spiele auch Raubkopien waren. Dann würden eventuell die Käufer an mich herantreten und außerdem hätte ich mich strafbar gemacht, weil ich mit Waren gehandelt habe, die gegen das Urheberrechtschutzgesetz verstoßen. Nun habe ich zunächst den Verkäufer angeschrieben. Dieser hat zuerst abgewiegelt – er habe die Spiele selbst von jemand anderem erworben. In einer nächsten Mail dann schob er den schwarzen Peter seiner dreijährigen Tochter zu. Er hätte ja nicht erkennen können, dass es sich um Raubkopien handele, weil das kleine Mädchen die Spiele gespielt hätte und nicht er. Ich zweifle, dass eine Dreijährige mit einem Game Boy Advance umgehen kann. ;)

Erst nachdem ich ihm vor Augen geführt habe, dass er sich strafbar gemacht hätte, gab er an, er würde sich an den Käufer wenden, von dem er die Spiele habe. Ich schilderte den Vorgang natürlich auch Ebay:

“Ich habe vor einiger Zeit unter folgender Artikelnummer 300218229699 vier Game Boy Advance-Spiele ersteigert. Zwei davon habe ich bereits selbst wieder verkauft, weil ich dafür keine Verwendung hatte. Nun ist mir allerdings bei der Benutzung der anderen beiden (Super Mario Advance 2 und 3) aufgefallen, dass es sich um Raubkopien handelt. Eines der Spiele ist eindeutig als Raubkopie identifizierbar (wenn man das Spiel startet, kommt vorher ein “Intro” einer Hackergruppe). Ich habe mich dann im Internet schlau gemacht, wie man Raubkopien erkennen kann und bin mir sicher, dass das zweite Spiel ebenfalls eine Kopie ist, das Etikett auf dem Modul weist zu viele Abweichungen von Originaletiketten auf.

Den Verkäufer habe ich bereits kontaktiert. Dieser weist jedoch Ansprüche von sich. Es täte ihm Leid, schreibt er, wenn ich dadurch einen Schaden erlitten hätte, aber er könnte da nichts tun. Er
argumentiert, er habe die Spiele selbst gebraucht erworben, und zwar unter der Auktion mit dieser Artikelnummer: 280212981739. Auf Nachdruck von mir, willigte er ein, den Verkäufer zu kontaktieren.
Ich würde gerne wissen, welche Ansprüche ich geltend machen kann und inwiefern mir Ebay dabei helfen kann. Wollte ich die Spiele verkaufen, dürfte ich es nicht, weil ich mich strafbar mache.
Die anderen beiden Spiele habe ich wie gesagt selbst wieder verkauft, weil ich keine Verwendung für sie gehabt habe, ohne sie jedoch daraufhin zu überprüfen, ob es sich um Raubkopien handelt. Falls nun die Käufer mir gegenüber Ansprüche stellen (sollte es sich denn bei den anderen beiden ebenfalls um Raubkopien gehandelt haben), so muss ich dann wiederum auf jemand anderen verweisen – so beißt sich die Katze ständig in den Schwanz aber eine Lösung ist damit nicht gefunden.”

Wenn man mich fragte, ich würde zu Protokoll geben, dass ich das Problem sehr eindeutig beschrieben habe. Anscheinend nicht eindeutig genug für den Ebay-Support. Eine Frau S. antwortete mir:

“Hallo Herr Trust,

vielen Dank fuer Ihre Nachricht. Sie haben geschrieben, dass Sie mit einem gelieferten Artikel (280212981739) nicht zufrieden sind.

Es tut mir leid, dass Sie diese Transaktion noch nicht zu Ihrer Zufriedenheit abschliessen konnten. Haben Sie trotz mehrfacher Kontaktversuche keine einvernehmliche Loesung mit Ihrem Verkaeufer
erzielt, koennen Sie ueber unser Online-Formular eine Beschwerde wegen Nicht- oder Falschlieferung an den Verkaeufer senden: [...]“

Nicht zufrieden mit der Transaktion?! Hat die gute Frau S. meine Problembeschreibung überhaupt gelesen?! Mir ist schleierhaft, ehrlich, wie man derart fahrlässig mit Verletzungen des Urheberrechts umgeht, aber Verstößen gegen die USK aber sofort Gewehr bei Fuß steht. Ich könnte also das Formular von Ebay benutzen, und mich an den Verkäufer wenden. Das hab ich ja bereits in Eigenregie getan. Natürlich möchte der Verkäufer seine Reputation bei Ebay nicht riskieren, weshalb ich diesen Schritt auch gehen werde, wenn von ihm keine Reaktion mehr kommen sollte. Aber Ebay hat mehr nicht auf Lager? Anrufen könnte ich Sie auch, 14 Cent die Minute würde der Anruf mich kosten. Kopfschütteln ist glaube ich eine normale Reaktion bei solchen Erfahrungen, andere werden folgen.

AOL hat sich übrigens damals auch recht bald davon verabschiedet, mit den Nutzern gemeinsame Sache zu machen und hat das ganze Treiben zuerst “professionalisiert”, und dann hat man sich selbst eingeschränkt, weil man gemerkt hat, dass man nicht konkurrenzfähig ist mit einem eigenen Inhalte-Angebot neben der schier unendlichen Menge an Information im Internet. Natürlich bietet AOL auch heute noch eigene Inhalte an, aber die sind in Deutschland kaum von denen anderer Dienstleister (wie z. B. GMX, Web.de, Freenet, usf.) zu unterscheiden. Mich würde es freuen, wenn Ebay schneller merkt, dass sie ihre Geschäfte nicht ohne ihre Kunden machen können. Denn AOL hätte durchaus etwas gewonnen – langfristig – wenn man sich die Community bewahrt hätte. Dann nämlich wäre man heute (überall auf der Welt) sogar ein Konkurrent für MySpace, Facebook, StudiVZ und Co. Damals allerdings hatten die Betreiber das Gefühl, Community sei nicht en vogue. Ebay gibt ihren Nutzern das zumindest indirekt auch zu verstehen, indem sie sie nicht ernst nehmen. Die geschilderten Beispiele sind nur Erfahrungen aus letzter Zeit, es sind indes nicht die einzigen.

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Kategorie Media · Autor · 1 Kommentar


Ein Kommentar

  1. Pingback von Kein Unrechtsbewusstsein beim Verkauf von Fälschungen - Sajonara.de - Internetmagazin
    May 8, 2008 · 12:33 pm

    [...] Ebay selbst war mir in dieser Angelegenheit keine gute Hilfe, wie ich an anderer Stelle schon mal zum Besten gegeben hab. Weil ich nicht wusste, wie ich mich dem Verkäufer nähern sollte, hab ich in meiner [...]

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