Kein Unrechtsbewusstsein beim Verkauf von Fälschungen
{4}Nachdem ich selbst im April einige gefälschte Game Boy Advance-Spiele erworben hatte, recherchierte ich ein wenig im WWW, ob und wie man solche Fälschungen erkennen kann. Ich werde zu gegebener Zeit noch einen Artikel veröffentlichen, in dem ich die gesammelten Erkenntnisse publik machen möchte.
Derweil wollte ich über meine Erfahrung mit dem Verkäufer berichten, der keinerlei Unrechtsbewusstsein an den Tag legte. Ebay selbst war mir in dieser Angelegenheit keine gute Hilfe, wie ich an anderer Stelle schon mal zum Besten gegeben hab. Weil ich nicht wusste, wie ich mich dem Verkäufer nähern sollte, hab ich in meiner ersten Mail das formelle Sie und das weniger förmliche Du als Alternative angeboten und mein Problem wie folgt umschrieben:
“Ich hatte ja vor einiger Zeit 4 Game Boy Advance-Spiele bei Ihnen/Dir erstanden. Mindestens zwei davon sind als Raubkopien identifizierbar. Nämlich die beiden Mariospiele. Die anderen beiden Games habe ich, weil ich daran kein Interesse hatte, bereits wieder verkauft, kann also nur hoffen, dass diese Originale waren. Super Mario Advance 2 bspw. hat vor dem Laden des Spiels ein Intro von einer Hackergroup, das abgespielt wird. Beide Module haben qualitativ minderwertige Aufkleber vorne drauf, die a) ohne gestanzte Nummern auf dem Etikett auskommen, und die b) nicht das entsprechende Qualitätssiegel von Nintendo aufweisen. Diese könnte man erstens mit dem bloßen Augen lesen, und zweitens, benutzt man eine Lupe, erkennt man, dass der Druck fehlerhafte Zeichen aufweist. Es heißt dann z. B. nicht “official – seal of quality”… sondern z. B. offizial. usw. usf. – Ich würde gerne wissen, wie wir in dem Fall verfahren sollen, bzw. wo du die Module her hast?
Grüße,
Alexander”
Der Verkäufer antwortete noch am selben Tag mit einer Erklärung, die durchaus hilfreich war, aber nicht vollkommen zufriedenstellend. Er gab an, die Spiele selbst gekauft zu haben, teilte mir die Artikelnummer mit und schrieb dabei, er habe keine Ahnung von Raubkopien und hätte die Spiele nach bestem Gewissen verkauft. Wir alle wissen ja, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt. Jemand der mit Raubkopien handelt macht sich strafbar. Das versuchte ich dann auch dem Verkäufer verständlich zu machen. Mir ging es eben nicht ums Geld, sondern vor allem um das Unrechtsbewusstsein.
Übrigens an dieser Stelle ein Bild vom gefälschten Spiel:

In einer ersten Antwort bekam ich aber nur noch mehr Ausreden zu lesen. Der Verkäufer (kurz V) gab an, dass nicht er die Spiele gespielt hätte – also nicht darüber Bescheid hätte wissen können. Das Argument kann ich gelten lassen, wenn… ja wenn V nicht dann angibt, dass seine 3-jährige Tochter damit spielen würde. Ich zweifle ehrlich gesagt an, dass ein dreijähriges Kind in der Lage ist, Super Mario zu spielen, geschweige denn die Bedienung eines GBA zu beherrschen. V stellte sich rhetorisch selbst die Frage, was er denn tun solle?! Den Verkäufer verklagen? Wegen eines Spieles? Er gab sich selbst die Antwort, dass die Gerichtskosten viel zu hoch geworden wären und ein Staatsanwalt derlei Anklage abgelehnt hätte. Noch einmal, für alle zum Mitschreiben: Der Verkauf von Raubkopien ist strafbar. Drum hätte auch ein Staatsanwalt die Anklage mit Sicherheit NICHT abgelehnt.
Dann redete V sich damit raus, dass er keine Garantie und Gewährleistung anzubieten habe als Privatverkäufer. Zudem, so gab V an, würde ja alles funktionieren. Das war der Zeitpunkt, an dem ich V erklärte, welche Rolle in dieser Kette er spielt. Ich habe von ihm gekauft, und er hat sich als Verkäufer von Raubkopien strafbar gemacht. Wenn er selbst seine Unschuld nachweisen wollte, müsste er sich seinerseits an den Verkäufer wenden, von dem er die Spiele habe. Das war nun der Moment, da V zu verstehen begann. Er willigte ein, den Vorbesitzer der Spiele zu kontaktieren. Zwei Tage später erhielt ich die Mitteilung, dass dieser nicht antworten würde und V bot mir an, ich könne die Spiele zurückschicken und würde das Geld erstattet bekommen.
Mir ging es aber die ganze Zeit über nicht um den Mammon. Ich erzählte V, was ich euch nun auch erzähle: Ich werde die Fälschungen als Anschauungsmaterial behalten. Sajonara plant ein Portal über mobile Konsolen im Netz einzurichten, die entsprechende Domain habe ich bereits vor ein paar Tagen registriert. Warum bereitet es so viele Schwierigkeiten, Leute davon zu überzeugen, dass Sie etwas Unrechtes tun? V hat immerhin gegen geltende Gesetze verstoßen, sich aber eher aus der Verantwortung zu reden versucht.
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Tags Game Boy, GBA, Nintendo, Raubkopien, Sajonara, Super-Mario, Urheberrecht
Kategorie Media · Autor Alexander Trust · 4 Kommentare

January 15, 2009 · 12:01 am
Hallo,
auf meiner Seite habe ich einen ausführlichen Ratgeber dazu geschrieben, dem ein oder anderen hilft der sicher weiter.
LG
January 15, 2009 · 12:18 am
Den wollte ich irgendwann auch noch geschrieben haben.
Habe aus diesem Grund auch extra ein paar Plagiate hier herumliegen. Danke für den Hinweis.
April 5, 2010 · 12:57 pm
Ist doch Quatsch. Was sollte denn der Verkäufer Deiner Meinung nach tun? Du hast doch unwissend auch zwei Spiele weiterverkauft, oder? Wohl auch Fälschungen, wenn ich Dich richtig interpretiere.
Es ist immer schwierig mit Vorwürfen dieser Art umzugehen, aber der Verkäufr kann Dir nur die Rücknahme anbieten, da er keine andere Handhabe hat und muss die Ware dann zum Zoll bringen. Die Staatsanwaltschaft wird sich in diesem Fall (Bagatelle) ohnehin nicht bemühen, zumindest wird Dein Verkäufer mit einem blauen Auge davon kommen, sofern er nicht gewerbsmäßig verkauft hat (was er ja selbst verneint). Die Höchststrafe liegt in diesem Fall bei € 100,00 für den Verkäufer. Und dabei bleibt es auch. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht- ist schon klar, aber was hast Du denn vom Verkäufer erwartet? Du hast die Spiele zu einem Schnäppchenpreis gekauft und wolltest selbst Profit machen. Das ist immer lustig.
Die LADENPREISE NICHT AUSGEBEN WOLLEN UND DANN ÜBER DAS OFFENTSICHTLICHE (FÄLSCHUNG) WUNDERN.
Dann kauft im Laden oder autorisierten Onlinegeschäften. Ebay ist schließlich kein Gericht.
MfG
Michse
April 5, 2010 · 10:07 pm
@Michse: Ladenpreise haben nichts mit Sammeln zu tun. Alte Spiele kriegst du selten in einem “Laden”. Davon abgesehen, hast du offenbar nicht genau genug gelesen. Ich habe die Cartridges nicht wieder angeboten, sondern bin darauf sitzen geblieben. Der Anbieter wollte Sie nicht wieder zurücknehmen, wollte aber auch erst nach einigem Hin und Her einsehen, dass er mit dem Verkauf der Raubkopien etwas verkehrt gemacht hat.