YouTube vs Viacom – hat das ein Nachspiel?!

Veröffentlicht am   4. Juli 2008 von  

YouTube-LogoWelche Auswirkungen hat das Gerichtsurteil eines New Yorker Bezirksgerichts auf die deutsche Blogosphäre? Bislang, so scheint es, genießen wir EU-Welpenschutz. Denn Viacom würde, wie es bei Heise heißt, wahrscheinlich mit der getroffenen Anordnung

gegen Datenschutzbestimmungen in Regionen wie der EU verstoßen []. Dort gelten für personenbeziehbare Informationen wie IP-Adressen besondere Sicherungsvorschriften. (Heise)

Noch! – Google selbst ist über einen cleveren Richter gestolpert, der den Opportunismus in Sachen IP-Kennzeichnung nicht gelten lassen wollte.

In die Bredouille gebracht hat Google auch seine Haltung zur rechtlichen Stellung von IP-Adressen. Hier vertritt der US-Konzern seit Langem die Ansicht, dass die Internetkennungen “in den meisten Fällen” ohne Zusatzinformationen nicht als personenbezogene Daten gelten könnten. Google will so vermeiden, die derzeitig praktizierte 18-monatige Speicherfrist für Suchanfragendaten einschließlich IP-Adressen verringern zu müssen. (Heise)

Blogger, die den Urheberschutz missachten?

Viacom-LogoUnd jetzt? Durchstöbern wir alle unsere Blogarchive und forschen nach YouTube-Videos, die gegen das Copyright verstoßen? – Ich gebe zu bedenken, dass nicht alles, was auf solchen Videoportalen verbreitet wird, kopiert ist und urheberrechtlich bedenklich. Das zu beweisen hat sich Viacom aber offenbar vorgenommen, und in dem Fall würde man die Forderungen in Höhe von 1er Milliarde US-Dollar gegenüber Google auch geltend machen können (vgl. Web-Watcher).

Ein US-Richter hat Youtube dazu verurteilt, dem Medienkonzern Viacom die IP-Adressen aller Youtube-Nutzer auszuhändigen und was sie sich angeschaut haben. [...] Damit will der Medienriese beweisen, dass auf Youtube mehr geklautes als selbst produziertes Material gesehen wird. Das könnte die Google-Tochter 1 Mrd. Dollar kosten. (Axel Postinett)

Wie weit darf Viacom gehen?

Dieses Urteil wird die Gerichte noch lange beschäftigen. Schon alleine deshalb, weil hier nationalstaatliche Grenzen eingerissen werden. Ein US-Richter hat ein Urteil gefällt, dass Nutzer auf der ganzen Welt betrifft und damit Verhandlungsbedarf zwischen den Regierungen aller betroffenen Staaten anzeigt. Zumindest dann, wenn Viacom gegenüber einem Nicht-US-Amerikaner versucht vorzugehen. Dann hat dieser die Möglichkeit, zu einer weltpolitischen Stellschraube zu mutieren. Ein Effekt, den nur das Internet in dieser speziellen, nachhaltigen Form auf die nationalstaatlich organisierten Gesellschaften ausübt.

Doch Viacom sind schon vorweg Grenzen gesetzt. Aber die müssen sie doch nicht einhalten, werden manche sagen. Es kann sie niemand zwingen, werden sie die Daten erst einmal besitzen?! – Der Zugriff auf die Datenbank beispielsweise hat durch außenstehende Berater/Juristen und Experten zu geschehen. Weiterhin dürfe Viacom keinerlei Klagen gegen Einzelpersonen einreichen, ähnlich wie es die RIAA tut (vgl. cnet, engl.). Die Logdateien werden Viacom lediglich zu Zwecken der Beweisfindung in dem Prozess gegen Google ausgehändigt.

Undemokratische US-Justiz?!

Thomas Knüwer fragt:

Haben Sie schon mal ein Video auf Youtube angesehen?

Ja, sage ich. Dann bekommt der Medienkonzern Viacom meine Daten? – Richtig, sagt Thomas Knüwer:

Dann bekommt der Medienkonzern Viacom Ihre Daten.

Richtig, entgegne ich ihm, und stelle mir die Frage, warum ein US-Richter über meine personenbezogenen Daten verfügt und wie ich als Einzelperson eine Handhabe dagegen erreichen könnte? – Knüwer fragt weiter:

Haben Sie gar schon mal ein Video bei Youtube hochgeladen?

Ja, dummerweise tat ich das. Würde ich aber heute nicht mehr tun. – Knüwer antwortet erneut:

Dann bekommt Viacom sogar das Video.

Sag ich: Stimmt so nicht. Viacom bekommt die Datenbank mit Logdateien – aber nirgends (engl.) habe ich gelesen, dass die Videodateien selbst weitergerreicht werden. Einzig solche Videodateien, die YouTube bereits aus ihnen bekannten Gründen (z. B. Urheberrechtsverstöße) entfernt haben, sollen ausgehändigt werden. Mein eigenes Video bei YouTube ist eine Art Vidcast, selbst erstellt, und weit davon entfernt, gegen Urheberrechte zu verstoßen. Man darf also die Kirche getrost im Dorf lassen.

Knüwer sieht außerdem Copyright-Verstöße gegenüber den Nutzern, die ihre Videos auf YouTube hochgeladen haben, und diese als privat markierten. Wie René von Nerdcore ihn in den Kommentaren richtig darauf hinweist, entspricht das nicht den Tatsachen. Polemik auf Kosten von Fakten? Hoffentlich nicht, Herr Knüwer, denn im Grundsatz haben Sie mit Ihrer Kritik an dem undemokratischen Richterurteil Recht.

Unglück abwenden, aber wie?! ;)

Nicht alle Amerikaner sind auf den Mund gefallen, und so nehmen wir mit Freude (oder doch eher Belustigung) zur Kenntnis, dass Eric Schonfeld von Tech Crunch sich (ungewollt) auch uns Europäern anbiedert (vgl. Department of Civil Disobedience: Google Should Deliver Its YouTube Data to Viacom in Paper Form, engl.), indem er den spaßigen Vorschlag unterbreitet, Google möge die geschätzten 12 Terrabyte an Daten doch in Papierform an Viacom aushändigen. Dieser Beitrag von Schonfeld hat zumindest das Zeug zur Anekdote (via Ethority).

Nicht abzustreiten ist allerdings die Erosion von Privatsphäre. Ein Datenschutzaspekt, der in dieser Form immer diskutiert werden kann. Die von Google erstellten Logfiles sind dem Portal selbst dienlich, werden nun aber für nicht intendierte Zwecke herhalten müssen – die andere Seite der Medaille eben. Allerdings geht es wohl auch hier nur ums Prinzip, denn niemand kann ernsthaft annehmen, dass die Leute bei Viacom derart voyeuristisch sind, dass sie genug Zeit aufbringen und Muße an den Tag legen wollten, um sich en detail gerade meiner 135 Videoguckereien anzunehmen. Ein wenig ist es wie mit der Angst von wenig technikaffinen Menschen, Onlinebanking zu betreiben. In der Regel geht es nicht um Peanuts von Tante Erna.

3 Kommentar(e) bisher

  1. Jan says:

    Dass es leider überhaupt nicht reicht, den Datenschutz aus nationalstaatlicher Perspektive zu begreifen, darin sind sich ja zumindest die Fachkundigen einig. Selbst Herr Fleischer – der Datenschutzbeauftragte von Google – pflichtet dem bei. Das dürfte ihm auch leicht fallen, angesichts der Unwahrscheinlichkeit, dass es da mittelfristig irgendwelche Fortschritte geben wird. Wenn ich etwas ungläubig sehe, wie großzügig „Datenschutzweltmeister“ Deutschland umfangreiche persönliche Daten Flugreisender (die hier teilweise nicht einmal erhoben werden dürften) an die USA weiterzugeben bereit ist, kommen mir leichte Zweifel, ob die Durchsetzung hiesiger Datenschutzmaßstäbe eine besonders hohe Priorität hat…

    Wäre ich ein ausgesprochener Optimist, würde ich vielleicht darüber sinnieren, ob das Internet als Triebfeder einer globalisierten Informationsgesellschaft langfristig nicht doch noch zu einem Motor für Multilateralismus auch außerhalb von Wirtschaftsthemen werden könnte. Naja.

  2. @Jan: Es ist wohl beides. Und die Politik ist ein zweitrangiges Bedürfnis nach dem Handel. Die Politik reagiert mit der Gesetzgebung ja immer nur auf die veränderten Umstände. Ich bin zumindest auch der Meinung, dass das Internet noch viel Potenzial bietet, globalere Strukturen zu schaffen.

    Was uns jetzt fehlt, um auch eine globaleres Selbstverständnis zu entwickeln, sind Reisemöglichkeiten. Zwar bringt mir das Internet den Cliff und die Judy auf meinen Bildschirm, aber mir fehlt der Kontakt zu den Leuten trotzdem in realiter. Und Bus und Bahn, aber auch der derzeitige Flugverkehr sind nicht in der Lage, das zu bewerkstelligen. Wir müssen Fortbewegungsmittel erfinden, die uns ähnlich schnell transportieren, wie wir mit den Telemedien in der Lage sind, Entfernungen und Zeiten zu überbrücken.

  3. Markus says:

    Das sehe ich nicht so. Viacom forderte tatsächlich die Übergabe aller Videos, um prüfen zu können, ob eventuell eines ihrer Copyrights verletzt worden sein könnte. Google hat den Standpunkt vertreten, dass es für Viacom nahezu unmöglich sein dürfte, das entsprechende Material auf den Harddrives zu sichten. Jedoch sieht das Gericht die Bürde hierfür bei den Klägern und weisst ihnen das Recht auf die Herausgabe der entfernten Videos auf den Harddrives zu.

    “While the total number of removed videos is
    intimidating (millions, according to defendants), the
    burden of inspection and selection, leading to the ultimate
    identification of individual “works-in-suit”, is on the
    plaintiffs who say they can handle it electronically.
    Under the circumstances, the motion to compel
    production of copies of all removed videos is granted.”
    [Zitat aus Viacom vs. YouTube S. 9ff. http://blog.wired.com/27bstroke6/files/viacom_youtube.PDF)

    Eine Ausnahme besteht nur für die “privaten” Videos, die nicht gesichtet werden können (vgl. S. 25)


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