Veröffentlicht am 30. Juli 2008 von Alexander Trust
Aktuell hat das Münchener Oberlandesgericht ein Urteil in einem Streit zwischen Oracle und usedsoft gefällt (vgl Silicon.de). Der Gebraucht-Softwarehändler hat das Nachsehen, denn die Richter sind zu dem Schluss gekommen, dass die mit den ehemaligen Käufern eingegangenen Softwarelizenzverträge nicht automatisch (ohne Zustimmung des Herstellers) auf den Händler übergehen könnten.
Im Augenblick wird nur schon darüber diskutiert, dass auch Microsoft, die ebenfalls mit usedsoft im Clinch liegen, von dem Urteil profitieren könnten. Doch wir sind in der Lage, das Szenario noch weiter zu denken. Ein Beispiel aus einer anderen Sphäre – hierzulande gründen Kneipiers einfach Raucherclubs und hebeln damit die Regelungen aus, die eigentlich dem Nichtraucherschutz gegönnt waren. Bislang, so dachte ich jedenfalls, und so las man es auch überall, waren Softwarelizenzverträge, die man während der Installation zwar mittels Klick bestätigen musste, in unseren Breitengraden total irrelevant, da die Softwarehersteller darin auch Dinge forderten, die nach deutschem und teils europäischem Recht sogar illegal sind.
Was aber hat nun dieses Gerichtsurteil, dass genau diesen Lizenzabkommen mehr Bedeutung beimisst für Auswirkungen? Wir können uns vorstellen, dass in Zukunft auch Produzenten von Computer- und Videospielen vermehrt noch solche Lizenzen in die Spiele integrieren. Zum Teil geschieht es ja schon. Wäre dann mittelfristig durch das jetzt gefällte Urteil auch das Recht des Einzelnen in Gefahr, sein eigenes Hab und Gut wieder zu veräußern? Und dürften dann in Zukunft Beamte, die im Namen des Volkes Kuckucke kleben, nicht mehr hingehen, und die Software von säumigen Gesellschaftsmitgliedern zu Geld machen, damit Vermieter, Strom- und Wasserwerke, etc. pp., Gläubiger eben, an ihr Geld kommen?!
In dem Urteil heißt es z. B., “dass der Vertrieb mit gebrauchter Software generell einer Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber bedarf”. Wenn ich meine Windows XP Variante über das Internet versteigere, werde ich dann in Zukunft dafür belangt werden können?! Komisches Urteil, irgendwie, das hoffentlich in einer weiteren Instanz gekippt wird, bzw. von anderen Urteilen mittelfristig aufgehoben wird, weil es neben Persönlichkeitsrechten auch andere tangiert?! Vielleicht ist aber auch alles gar nicht so schlimm, denn Microsoft beispielsweise schwört Stein und Bein, dass sie in 99% der Fälle einer Übertragung der Rechte zustimmen würden. Wir müssen sie also um Erlaubnis fragen, wenn wir in Zukunft unser Betriebssystem verkaufen möchten? Wenn wir als Grund angeben, wir brauchen das Geld, um OS X vom Konkurrenten Apple zu kaufen, wird uns der Verkauf dann verwehrt werden?!
Microsoft, München, OLG, Oracle, Softwarehandel, usedSoft
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