Veröffentlicht am 7. Dezember 2008 von Alexander Trust
Die Königin von Ebay hat es lange genug getrieben. Ich hatte irgendwann die Faxen dicke und habe die Auktion gemeldet. Jede, aber auch wirklich jede Email der Käuferin habe ich beantwortet. Mein Postausgang kann das zur Not besätigen. Doch das ist mittlerweile nicht mehr nötig, denn nachdem eine Frist abgelaufen war, in der die Käuferin zwar munter diskutiert, aber trotzdem nicht überwiesen hat, konnte ich nun gestern endlich den Fall zu den Akten legen.
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Ich habe den Verkäufer schon paarmal angeschrieben, weil es ausgemacht war, dass ich den Artikel holen komme. Hinterher war das angeblich nicht mehr möglich, so wollte ich den Betrag überweisen, habe aber nach mehrmaliger Anfrage keine Antwort erhalten.
Wenn sich der Verkäufer nicht an sein Angebot hält und den Fall hinterher eBay meldet, finde ich das nicht fair, denn er meldet sich ja nicht, und so kann ich mich ja nicht danach richten, was vereinbart war. (Königin)
Der letzte Satz ist in der Tat besonders paradox. Wenn ich mich nicht melde, kann sie sich nicht danach richten, was vereinbart war. Oft genug gibt es bei Ebay Auktionen – ich kaufe etwas, und habe keinerlei Kontakt mit dem Verkäufer gehabt. Mittels Autoabwicklung gelange ich an die Bankverbindung, überweise und erhalte die Ware. Einige Zeit später haben beide Parteien ihre Bewertungen abgegeben und Käufer und Verkäufer haben nie direkt miteinander kommunizieren müssen.
Anders aber bei mir. Ich schreibe die Käufer immer an, es sei denn, sie sind schneller als ich. Das traf in diesem Fall nicht zu. Ich schrieb also der Käuferin, dass die Bankverbindung online hinterlegt sei und nach erfolgtem Zahlungseingang ich mich nochmal melden würde. Das ist, was abgemacht war. Nicht jedoch das, was die Käuferin glaubt, dass abgemacht gewesen sei. Sie frug, ob sie das Videospiel abholen kommen könnte, ich antwortete positiv, schrieb aber dabei, “wenn es passt”. Irgendwann erhielt ich unvermittelt 2 Terminvorschläge für den dann folgenden Donnerstag oder Freitag. – Fakt ist, ich konnte nicht. Wie bereits in dem anderen Artikel beschrieben, kam eine Zeit lang nichts, dann ein Mail, dass die Käuferin es noch mal probieren wollen würde, andernfalls das Geld überweisen würde. Wenn eines unstrittig ist, dann, dass die Käuferin nicht via Email, sondern mittels des EBay-Dialogsystems von mir darüber informiert wurde, dass die Bankverbindung online hinterlegt sei. Geschehen war dies am 12. November.
Es geht eine Zeit so weiter. Man schreibt sich munter hin und her. Mir wird gewahr, wie naiv die Käuferin eigentlich davon ausgeht, dass ich Zeit aufbringen “muss”, damit SIE das Videospiel bei mir abholen kommen kann. Ich äußere diesen Gedanken und weise Sie darauf hin, dass ich keine Verpflichtung ihr gegenüber habe.
Wären Sie außerdem so freundlich, und würden jetzt entweder das Geld überweisen, oder aber vom Kauf zurücktreten? – Ich bin kein Onlineshop, sondern eine Privatperson. Wenn Sie 2 Termine vorschlagen, an denen ich nicht kann, dann hat das absolut nichts mit dem Kauf der Ware zu tun gehabt. Ich habe keine “Öffnungszeiten”. Ihre naive Vorstellung ist “unverschämt”, zu glauben, dass ICH ZEIT haben müsste, wenn SIE sagen, dass sie vorbeikommen wollen. (Sajonara)
Es kam, wie es kommen musste, unbelehrbar erhielt ich folgende Antwort:
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Anscheinend verstehen sie rein garnicht,worum es hier geht. Es ist völlig gleichgültig, wie oft ich ihnen angeboten habe, vorbei zu kommen. Es kann ja wohl nicht sein, dass sie sich jetzt hier als Opfer darstellen. Sie sollten sich mal überlegen, dass sie Gegenüber einem Käufer ihrer Ware ja schließlich (genau wie ich ) Verpflichtungen haben, der Unterschied ist nur, das ich Bereitwillig dazu war, meiner Verflichtungen nach zu kommen. (Königin)
Aber klar, es ist völlig gleichgültig, wie oft mir die Dame angeboten hat, vorbeizukommen?! Wie wäre es, wenn sie mir angeboten hätte, vorbeizukommen, wenn ich Zeit gehabt hätte. Aber dann wären wir ja nicht da gesessen. Merkwürdig geschwollen außerdem ihr Ton nachdem sie noch zu Beginn und auch in ihren ganzen Emails zum Teil ganz anders formulierte. Vielleicht hat sie jemanden für sich schreiben lassen, der dachte, sich damit auszukennen. – Selbstabholung, nur noch mal zur Information, war in der Auktion nicht vorgesehen. Ich weiß im übrigen eine Verpflichtung, der die werte Frau nicht nachgekommen ist, nämlich ihrer Verpflichtung zu zahlen. Gleichwie musste ich aber bereits Gebühren bei Ebay für diese Auktion bezahlen. Deshalb – um auf den Anfang zurück zu kommen – ist es nicht “unfair”, sondern der normale Weg. Wenn ich kein Geld für Ware erhalte, möchte ich auch meine Provision an Ebay zurück haben. Das geht nur, indem ich diesen Weg beschreite und den Fall bei Ebay melde.
Was ich mich frage: Was meint die gute Frau mit ihrer Verpflichtung? Hätte sie mir jetzt noch in einem Monat irgendwann wieder einen Termin vorgeschlagen? Und hätte sie erwartet, dass ich ernsthaft 2 Monate nach Auktionsende immer noch da sitze und aufs Geld warte?
Mit den folgenden Worten habe ich übrigens den Fall abgeschlossen und die Provision zurückkassiert (das Videospiel ist außerdem wieder bei Ebay eingesetzt, ich hoffe sehr, dass nicht nochmal die Königin darauf bieten wird. Das wäre des Guten zu viel):
Sie können das hier gerne noch länger hinauszögern. Ich bin kein Opfer, aber habe Ihnen gegenüber keine Verpflichtung. 14 Tage nach Kaufabschluss muss das Geld eingegangen sein. Selbstabholung war nicht vorgesehen. Wenn Sie möchten können Sie das demnächst schriftlich haben, damit Sie nicht noch länger als notwendig so eine “Show” abziehen. Sie formulieren übrigens richtig, Sie haben es “angeboten”. Ein Annehmen meinerseits war nicht notwendig, da nicht vorgesehen. (Sajonara)
Klappe zu, Affe tot. Ich kann euch sagen, ich hab mich natürlich darüber geärgert. Mit was für unsinnigem Kram man seine Zeit vergeuden muss. Am liebsten hätte ich das Spiel schon früher wieder neu eingestellt.
Und wie ist deine Meinung?