Nach Prozess Zeugen Jehovas vs Tjaden: Was ist denn nun los?
{3}Frühjahr 2008: Rechtsanwalt Armin Pikl reicht beim Hamburger Landgericht im Namen der Zeugen Jehovas Klage gegen mich ein. Ich soll zwei Behauptungen über diese Glaubensgemeinschaft nicht mehr verbreiten. Die Kernfrage lautet: Wie weit geht die Wachtturmgesellschaft bei der Zerstörung von Familien?
Ich mache mich im Internet auf die Suche nach einem Juristen in Hamburg, der sich ein wenig auf diesem Gebiet auskennt. Bei mir meldet sich eine Frau, die von sich sagt, sie sei Zeugin Jehovas gewesen. Sie empfiehlt mir eine Anwältin aus der Hamburger Kanzlei Brehm und von Moers. Die Anruferin stellt sich auch als Zeugin vor Gericht zur Verfügung. Beim ersten frühen Termin vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichtes stellt der Richter Andreas Buske hohe Anforderungen an meine Verteidigung gegen die Klage.
Das spricht sich in Foren herum, die sich mit den Zeugen Jehovas beschäftigen. Die Frau, die mir auch jene Anwältin empfohlen hat, besorgt einen weiteren Zeugen. Auch ihn kenne ich nicht. Dieser Zeuge aus München ist angeblich Ältester der Glaubensgemeinschaft gewesen.
Direkt bei mir meldet sich ein Mann, der als + Beiträge über die Wachtturmgesellschaft verfasst. Er will mir Literatur dieser Glaubensgemeinschaft schicken, aus der hervorgeht, wie es um die Familienfrage bestellt ist. Er bleibt anonym. Ich bekomme am 31. Juli 2008 ein Paket von ihm ohne Absenderangabe. Darin befinden sich Ordner und Bücher. Dieses Paket leite ich noch am gleichen Tag an meine Anwältin weiter.
September 2008: Das Hamburger Landgericht entscheidet im Sinne von Armin Pikl. Meine Zeugen sind nicht angehört worden.
Bei mir meldet sich der angebliche Ex-Älteste aus München. Er will gegen die Zeugen Jehovas Strafantrag wegen Verleumdung stellen, weil der Anwalt der Glaubensgemeinschaft Falsches über ihn behauptet hat, sagt er. Ich bitte um eine Kopie des Strafantrages. Bekomme ich nicht.
Die Frau, die mir die Anwältin aus der Kanzlei Brehm & von Moers empfohlen hat, veröffentlicht auf ihren Internetseiten Unsinn über mich. Daraufhin meldet sich bei mir jemand, der angibt, er habe für diese Frau gearbeitet, sei aber nie bezahlt worden.
Januar 2009: Ich rufe meine Anwältin an und bitte um Rücksendung der Prozessunterlagen. Mitgeteilt wird mir, die seien an + geschickt worden. Er habe sie angefordert. Das bestreitet + bei einem Anruf, er versichert mir, dass meine Anwältin ihn nicht einmal kenne. Jedoch: Das Paket habe er bekommen. Bei einer Nachfrage stelle ich fest, dass bei + wohl nicht alle Unterlagen angekommen sind.
Wieder rufe ich meine Kanzlei an. Die bleibt dabei: Das Paket ist angefordert worden. Das bekomme ich am 18. Februar 2009 von meiner Anwältin auch schriftlich. Allerdings: Sie nennt nur den Namen von +, seine Adresse erfahre ich nicht aus diesem Schreiben. Obwohl ich darum mehrfach gebeten habe. Aber ich kenne den Wohnort von X.
Ich rufe den einzigen X. an, den es laut Telefonbuch in dieser Kleinstadt gibt. Seine Frau ist am Apparat. Sie sagt: “Mein Mann hat Ihnen nichts geschickt.” Außerdem habe sie keine Zeit. Sie legt grußlos wieder auf.
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Kategorie Glocal, Media · Autor Heinz-Peter Tjaden · 3 Kommentare


February 21, 2009 · 6:39 pm
Klingt nach einer vollkommen verworrenen und mehr als undurchsichtigen Angelegenheit. Diese Aneinanderkettung von “Zufällen” kann man glauben, muss man aber nicht.
February 22, 2009 · 6:27 pm
Auf jeden Fall ist das Verhalten der Kanzlei ein Unding. Sollte dort ein Dritter Unterlagen angefordert haben, hätte man mich doch wohl vor der Zusendung an X informieren müssen. X bleibt übrigens dabei, dass er die Ordner nicht angefordert hat! Es sind ja auch eindeutig meine, der Kanzlei geschickt am 31. Juli 2008. Den Paketschein habe ich zum Glück aufgehoben. Das Paket wog 5 Kilogramm.
Meine Anwältin argumentiert so: X hat angerufen und ihr mitgeteilt, er habe ihr Unterlagen für meinen Prozess zukommen lassen. Die wolle er wieder haben. Das sei geschehen.
Ist doch wie im Tollhaus: Ich rufe eine Kanzlei an, behaupte, dass ich Material geschickt habe und bekomme Einsicht in einen Teil einer Akte, die mich gar nichts angeht? Was ist dann mit Anwaltsgeheimnis?
February 23, 2009 · 6:48 pm
„Bitte sehen Sie davon ab, mit der Einleitung juristischer Wege zu
drohen, denn was ich nicht bekommen habe, kann ich auch leider nicht
zurückschicken“, hat meine Hamburger Anwältin heute in einer mail noch einmal bestritten, dass sie von mir während der Vorbereitungen auf das Verfahren Zeugen Jehovas gegen Heinz-Peter Tjaden ein Paket mit Literatur dieser Glaubensgemeinschaft bekommen hat.
Aber: Ich habe den Einlieferungsbeleg aufgehoben. Zur Post gab ich das fünf Kilogramm schwere Paket am 31. Juli 2008 um 15.24 Uhr. Der Ident-Code lautete 28.163 334.236 6. Ich zahlte 6,90 Euro Porto.
Nach der mail meiner Anwältin habe ich die Sendungsrecherche der DHL unter der Servicenummer 01805/345 22 55 angerufen. Als sich eine Bandstimme meldete, zuckte ich erst einmal zusammen, denn damit habe ich bislang nur schlechte Erfahrungen gemacht.
Doch bei der DHL klappte alles vorzüglich. Gefragt wurde ich als Erstes, ob es sich um eine Inlandssendung = 1 oder um eine Auslandssendung = 3 handelte. Ich antwortete: „1.“ Dann musste ich den Ident-Code nennen und mitteilen, ob ich „Absender“ oder „Empfänger“ des Paketes bin.
Dann ging es erstaunlich schnell. Die Bandstimme antwortete, dass mein Paket am 4. August 2008 um 10.07 Uhr in der Kanzlei meiner Anwältin abgegeben worden sei. Quittiert habe den Empfang eine Frau oder ein Herr P.
Noch Fragen? Ich habe keine mehr.