RWTH: Ich dachte meine Uni ist ein Dienstleister?!
Aachen, RWTH. – Vor einer Weile ging ich zu A in die Sprechstunde, um mit ihm Prüfungsthemen in meinem Nebenfach abzusprechen. A sagte zu mir: Geh lieber zu B, bei dem bist du mit den Themen besser aufgehoben. Vor Bs Tür hing ein Zettel, der darauf verwies, Sprechstundentermine seien per Email abzuklären. Ich schrieb B eine Email, teilte ihm den Wunsch mit, ich wollte einen Sprechstundentermin bei ihm wahrnehmen und zwar weil ich meine Abschlussprüfungen bei ihm machen wollte und A meinte, ich sei mit den Themen bei ihm besser aufgehoben.
Es ist mit Sicherheit nicht das erste Semester, seit ich Studiengebühren zahle. Drum sind mir bürokratische Widrigkeiten immer schon ein wenig sinnlos vorgekommen. Am 19. März erhielt ein eine Antwort per EMail, B müsse sich erst noch erkundigen. Am 23. März erhielt ich dann eine Absage mit der Begründung, ich hätte bei B zwar für eine Zeit in ein Seminar hineingesehen, es aber nicht vollständig besucht. Letzteres stimmt, war aber im Vorfeld angefragt. Ich hatte nämlich nur vor, zu schauen, ob das Thema für mich interessant genug für eine Prüfung sein könnte. Ich lerne gerne, aber eben nur, wenn ich nicht das Gefühl habe, in gedanklichem Ödland herumzutappen. Entsprechend hatte ich B nach der Frist zur Seminaranmeldung angeschrieben, ob ich mich außer Konkurrenz quasi trotzdem in sein Seminar setzen dürfte.
Er gab mir den Rat, ich sollte mich an einen Dozenten halten, bei dem ich schon mal Seminare belegt habe (demnach A) und dort vielleicht als Prüfungsthemen auch die Seminarthemen auswählen. Ich könnte mich darauf beschrenken ein Thema, das mir am Herzen liege außer der Reihe zu wählen. Nun geht das neue Semester wieder los und ich hatte gehofft, bereits einen Prüfungstermin arrangiert zu haben. Soll ich nun wieder zu A zurück in die Sprechstunde? Vielleicht sollte ich B erzählen, dass ich von der Hochschule Geld zurückfordern kann, wenn die Vertragsbestimmungen nicht eingehalten werden. Klar, eine Hochschule ist eine Hochschule, ist eine Hochschule. Doch letzten Endes ist eine Universität, die Studiengebühren verlangt ein Dienstleister. Es stand aber schon vor der Einführung der Studiengebühren in den Prüfungsordnungen, dass ich einen Anspruch darauf habe, geprüft zu werden. Die Leistungen habe ich ja erbracht.
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Tags Aachen, RWTH
Kategorie Glocal · Autor Alexander Trust · Keine Kommentare
