Zwischen Eutin und Mönchengladbach: Einem Jungen wird der Hof gemacht (II)
von Heinz-Peter Tjaden
14. Januar 2009, Jugendamt in Mönchengladbach: Eine junge Mutter will ihre Kinder wieder haben, schreit und hält die Klinge eines Messers an den Hals einer Mitarbeiterin, eine Kollegin will zu Hilfe eilen, sie sagt vor Gericht aus: “Ich habe versucht, die Angreiferin wegzuziehen, aber es ging nicht mehr. Sie war wie starr.” Das berichtet die “Rheinische Post” in diesen Tagen. Sieben Wochen sei das Opfer nach diesem Überfall krank gewesen, heute arbeite diese Verwaltungsangestellte nicht mehr im Jugendamt. Das hat neuerdings einen Alarmknopf. Denn gewalttätige Übergriffe gibt es nach Behördenangaben immer häufiger.
Und was geschieht? In Kommentaren auf den Internet-Seiten der “Rheinischen Post” kommt es nicht etwa gehäuft zu Verurteilungen von Gewalt gegen Jugendamtsmitarbeiterinnen in Mönchengladbach, es hagelt statt dessen geradezu Kritik an der Arbeitsweise dieser Behörde. Darüber ist eine Kommentatorin dermaßen entsetzt, dass sie sich ebenfalls zu Wort meldet und Mitleid mit betroffenen Eltern bekundet. Das man doch eigentlich mit einer Überfallenen haben müsste, die ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen kann.
Nicht mehr zuständig
Schreckt das jemanden im Rathaus auf? Offenbar nicht. Das Jugendamt jedenfalls macht weiter wie gehabt. Und ist gelegentlich auch auf Reisen. Zwei Mitarbeiterinnen legen am 22. Juni 2009 sogar um die 480 Kilometer zurück, steuern das Rathaus von Fehmarn an und führen ein Hilfeplangespräch (HPG) über Anton R. Die Mutter ist verhindert, bekommt in diesen Tagen das HPG-Protokoll und hat Fragen. Die will sie den beiden Mitarbeiterinnen stellen, die auf dieser Insel nicht nur im Rathaus, sondern auch bei der Pflegefamilie von Anton gewesen sind. Doch: Sie sind nicht mehr zuständig. Und der Jugendamtsmitarbeiter, der jetzt die Akten auf dem Schreibtisch liegen hat, muss sie erst noch öffnen.
Etwas mehr weiß wohl der Leiter der Behörde. Der ruft die Mutter von Anton in Mönchengladbach an und verschwindet gleich wieder in seinem behördlichen Schneckenhaus. Berichtet Verena R. Die Gründe seien gewesen: Es gebe eine Petition, eine Klage und seit ein paar Stunden auch eine schriftliche Anfrage von einem Redakteur aus Wilhelmshaven. Stimmt. Acht Fragen habe ich an die Pressestelle der Stadt Mönchengladbach zu dem Hilfeplangespräch vom 22. Juni 2009 gerichtet.
Warum nicht auf kurzem Dienstweg?
Bei schönem Sommerwetter macht man gern einen Ausflug, dieser führt uns in den Paragraphendschungel zwischen Eutin und Mönchengladbach. Die Jugendämter von Ostholstein und Mönchengladbach vereinbaren laut HPG-Protokoll vom 22. Juni 2009, im “Rahmen der Amtshilfe” seien die Eutiner bis zum 27. März 2009 für “alle Entscheidungen” verantwortlich. Dann wird darauf aufmerksam gemacht, dass Anton R. seit dem 19. April 2007 bei der Pflegefamilie C. auf Fehmarn lebe, deshalb gelte: “Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Mönchengladbach bleibt weiterhin für die Jugendhilfemaßnahmen gemäß § 33 SGB III zuständig bis der Fachbereich Soziales, Jugend, Bildung und Sport 5.11 Soziale Dienste, Kreis Ostholstein, seine örtliche Zuständigkeit erklärt.”
Ende des Ausflugs und diese Fragen: Warum ist das nicht auf kurzem Dienstwege erledigt worden? Warum legen dafür zwei Mitarbeiterinnen des Mönchengladbacher Jugendamtes hin und zurück fast 1 000 Kilometer zurück? Die zudem wenige Tage nach diesem HPG-Gespräch mit dieser leidigen Geschichte nichts mehr zu tun haben. Das Ende einer Dienstfahrt?
Wird fortgesetzt
Hinzufügen zu Technorati, del.icio.us, Mr. Wong, LinkARENA, SEOigg
Tags Dienstreise, Eutin, Hilfeplangespräch, Jugendamt, Mönchengladbach, Sorgerecht, Zuständigkeit
Kategorie Glocal, Media · Autor Heinz-Peter Tjaden · Keine Kommentare
