9. December 2009

Groß-Gerau: Ein Junge darf endlich wieder zur (Regel-)Schule

von Heinz-Peter Tjaden

Nach über zwei Jahren darf Adrian Klinik aus Groß-Gerau wieder zur (Regel-)Schule. Das zuständige Schulamt hat vor dem Darmstädter Verwaltungsgericht einem Vergleich zugestimmt. Der Kampf der Eltern um die Zukunft ihres Jungen, der eine Heimschule besuchen würde, wenn es nach den Behörden gegangen wäre, ist erst einmal beendet. Ob er vorbei ist, muss sich erst noch zeigen. Behörden, die eine Niederlage eingesteckt haben, können nachtragend sein. Die Schulpflicht des Jungen hat über zwei Jahre lang „geruht“ – hoffentlich ruht nun auch das Schulamt.

„Ende des Aussortierens – Eine Konvention der Uno verändert den deutschen Bildungsalltag: Immer häufiger klagen Eltern mit Erfolg dagegen, dass ihre Kinder auf Sonder- oder Förderschulen geschickt werden“, berichtet der „Spiegel“ heute über Adrian Klinik. An der ersten Schule ist der inzwischen Elfjährige gemobbt worden, an der zweiten Schule bekam er ebenfalls keine Chance. Die Akte des Jungen war schneller in der neuen Schule als er selbst.

Die Förderschule ist ein teurer Irrweg, 2,6 Milliarden Euro geben die Bundesländer jährlich für zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer aus – damit Kinder immer mehr den Anschluss verlieren? Da muss erst mit einer Uno-Konvention ein Riegel vorgeschoben werden, damit sich etwas ändert? Angeblich sind die Kultusministerien aufgeschlossen, seit Förderschulen besser wieder geschlossen werden. Das für Adrian Klinik zuständige Schulamt ist immer anderer Meinung gewesen. Eine Mitarbeiterin beklagte sich über öffentliche Kritik und verdrehte ein wenig die Tatsachen.

Das dafür erdachte Wort heißt Kindeswohl. Ein zweites Zauberwort heißt: Erziehungsfähigkeit. Schon ist so manches Mädchen und so mancher Junge weg. In einem Heim. Bei Pflegeeltern. Zurück bleiben verzweifelte Eltern, von denen viele nur einen Ausweg sehen: Sie wenden sich an internationale Organisationen. Die lesen Deutschland die Leviten, kommen zu dem Schluss, dass deutsche Jugendämter nicht so arbeiten, wie das europäische Recht es verlangt.

Auch ein lediger Vater ist in Deutschland von Gericht zu Gericht gelaufen. Überall ließ man ihn ins juristische Messer laufen. Das Bundesverfassungsgericht fürchtete gar Konflikte zwischen Mutter und Vater, wenn man beiden gleiche Rechte einräumt. Also lautete der Beschluss: Wenn alle Stricke reißen, bekommt die Mutter das Seil und bestimmt, wie weit das Kind laufen darf. Auch damit hat nun ein europäisches Gericht Schluss gemacht.

Man mag Europaskeptiker sein oder nicht – man mag die Globalisierung fürchten oder begrüßen: Wenn es um die Rechte von Kindern in Deutschland geht, müssen eigentlich nur Behörden davor Angst haben.

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Kategorie Glocal, Media, Politics, Science · Autor Heinz-Peter Tjaden · Keine Kommentare


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