8. September 2010

Twitter-Leichtsinn bei jugendlichen Gewinnspiel-Veranstaltern

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Eher zufällig bin ich über dieses Thema gestolpert. Mit dem Account von @Ichspiele bei Twitter wollte ich einem Bekannten eines unserer Follower folgen. Ich öffnete also die Twitter-Timeline von @sven_yo bei Twitter und klickte auf follow.

Möp machte es und ich stellte fest, dass @sven_yo uns geblockt hat. Also surfte ich das Blog von Sven an und blätterte ein wenig darin. Ich stellte fest, dass Sven ein Gewinnspiel in seinem Blog veranstaltet hatte. Alles, was man zum Gewinnen tun musste, sei ihm bei Twitter (oder Facebook) zu folgen (bzw. zum Freund hinzuzufügen und eine entsprechende Nachricht zu formulieren.

Warum @sven_yo uns mit IchSpiele geblockt hat, kann ich nicht sagen. Vielleicht hatte er den Eindruck, wir wären nur ein Spam-Bot. Kann ja sein. Das allein ist dabei aber eher zweitrangig, denn der Jugendliche hat in den Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel nicht explizit irgendwelche Teilnehmer von seinem Gewinnspiel ausgeschlossen, was laut einem Gerichtsurteil vom LG München aus dem Jahr 2004 grundsätzlich zulässig ist. Allerdings muss der Ausschluss im Vorfeld des Gewinnspiels in den Teilnahmebedingungen formuliert werden.

Vielleicht interessiert das ja auch den ein oder anderen Twitterer dort draußen, der Gewinnspiele veranstaltet und sich gar nicht im Klaren darüber ist, dass er irgendwas falsch machen könnte. Ich mein, immerhin ist good old Germany ja bürokratisch genug, damit man sich über solche Dinge überhaupt den Kopf zerbrechen muss.

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Kategorie Glocal, Media · Autor · 4 Kommentare


4 Kommentare

  1. Kommentar von besucher
    September 8, 2010 · 10:31 pm

    hm würde es denn reichen, wenn man sagt “es dürfen alle mitmachen außer denen, die ich irgendwann mal geblockt habe”?

  2. Kommentar von Alexander Trust
    September 8, 2010 · 10:48 pm

    So in der Art könnte man es formulieren, ja. Aber der Ausschluss selbst ist dann wiederum ja gegenüber einigen grundsätzlichen Kategorien zu sehen. Also du darfst z. B. keine Minderheiten aussperren oder wegen Religion und Hautfarbe Leute ausschließen. Das gilt ja auch dann, wenn’s jetzt bei Twitter so ist, nech wahr?

  3. Kommentar von besucher
    September 8, 2010 · 11:22 pm

    nun ja, aber wenn ich jemanden bei twitter blocke… also ich mein, ich kann doch dort niemanden grundsätzlich nach einem textmuster blocken, sondern muss das bei jedem manuell machen. daher könnt man doch per se eigentlich keine willkür unterstellen, was die “außer die, die ich blocke” in trockene tücher einbettet. theoretisch. nicht?

  4. Kommentar von Alexander Trust
    September 8, 2010 · 11:23 pm

    Theoretisch wahrscheinlich ja.

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