Veröffentlicht am 8. August 2012 von Jennifer E.

Kim Schmitz alias Kim Dotcom wirft den Polizeibeamten vor bei der Hausdurchsuchung seines Anwesens Gewalt gegen ihn angewendet zu haben. Die Beamten hätten ihn unter anderem mit ihren Stiefeln auf dem Boden gehalten und ferner auch geschlagen, obwohl Dotcom versichert habe, keine Gegenwehr zu leisten. ((Vgl. mcvuk.))
Vor einigen Monaten ist das Anwesen des Megaupload-Gründers in Neuseeland durchsucht, und sind zahlreiche Festplatten und Dokumente sichergestellt worden. Bereits vor Wochen wurde das Vorgehen der Beamten im Rahmen der Durchsuchung von offizieller Seite am Gericht in Neuseeland für illegal erklärt. Sowohl der zu diesem Zweck eingeholte Durchsuchungsbefehl, als auch die Beschlagnahmung von Festplatten und ähnlichem habe nicht dem geltenden Recht entsprochen, so Helen Winkelmann vom Obersten Gerichtshof (wir berichteten).
Bereits Anfang Juni hatten Dotcoms Anwälte in der Causa Megaupload einen Antrag auf Klageabweisung gestellt.
Via Twitter hat Dotcom erst kürzlich verbreitet, dass er einer Auslieferung in die USA zustimmen würde, wenn das Geld stimmen würde. Im Zuge der Verhandlung wurde Dotcoms Vermögen eingefroren. Man wolle ihn damit finanziell “austrocknen” so die Vermutung des gebürtigen Deutschen.
Filesharing, Kim Dotcom, Kim Schmitz, Megaupload, Neuseeland
Und wie ist deine Meinung?
0 Kommentar(e) bisher
0 Tweets und Re-Tweets
0 Likes auf Facebook
1 Trackback/Pingback