Apple, Google und Co. müssen wegen Anti-Abwerbe-Klauseln weiter prozessieren

Alexander Trust, den 29. März 2014
iPad Air
iPad Air, Bild: Apple

Richterin Judy Koh hat den Wunsch diverser Silicon-Valley-Firmen, darunter Apple, Google und Intel, nicht wegen Anti-Abwerbe-Klauseln in Arbeitsverträgen prozessieren zu wollen, nicht erfüllt.

Am Freitag entschied Koh, dass Apple, Google, Intel und Adobe weiter prozessieren müssen, da behauptet wird, die Unternehmen hätten die Gehälter ihrer Mitarbeiter künstlich niedrig gehalten, mit Anti-Abwerbe-Klauseln in Arbeitsverträgen.

Alle vier Unternehmen hatten einzeln beantragt das Verfahren einzustellen, und nicht vor Gericht gehen zu wollen. Die Firmen sehen sich einer Sammelklage von hochrangingen Mitarbeitern gegenüber. Letztere wurde von Richterin Koh zunächst gar nicht zugelassen, sechs Monate später, im Oktober 2013, wegen der veränderten Begründung doch als Sammelklage eingestuft worden.

Anhörung

Gerichtsreporter berichten von einer Anhörung am Donnerstag, in der sowohl Kläger als auch Beklagte betont hätten, dass man in Verhandlungen stünde, die Fortschritte machen würden, allerdings noch zu keinem Ergebnis geführt hätten.

In Kohs Begründung, warum sie das Begehren Apples, Googles, Intels und Adobes ablehnte, heißt es, dass gleich auf mehreren Ebenen mögliche Verstrickungen erkennbar sind, die am Ende sogar die Frage aufwerfen, ob nicht die Firmen untereinander geheime Absprachen getroffen hätten. Darüber entscheiden müsse eine Jury.

Es werden auch E-Mail-Korrespondenzen von hochrangigen Mitarbeitern erwähnt, u. a. Apples Mitgründer Steve Jobs und Googles Mitgründer Sergey Brin. Solche ist im März bereits als Beweismaterial eingegangen. 2005 wollte Google Mitarbeiter aus Apples Safari-Team abwerben. Das soll Steve Jobs „auf die Palme“ gebracht haben, der damit drohte die Situation eskalieren zu lassen. Entsprechend soll kaum einen Monat nach Beginn der Korrespondenz ein Anti-Abwerbe-Agreement formuliert worden sein.

Jobs soll auch andere Vorstände mit dem Wunsch nach einer solchen Vereinbarung konsultiert haben, darunter den ehemaligen Geschäftsführer von Palm, Edward Colligan. Dieser vermied jedoch eine solche Vereinbarung einzugehen und wies darauf hin, dass sie „sehr wahrscheinlich illegal“ sei.

Gehälter niedrig gehalten

Bei den Klägern – ca. 64.000 ehemalige und jetzige Mitarbeiter der vier Firmen – wird argumentiert, dass solche Vereinbarungen zwischen den Unternehmen die Gehälter künstlich niedrig gehalten hätten. Richterin Koh merkt in ihrer Begründung ebenfalls an, dass es „womöglich“ Beweise dafür gibt, dass einige Unternehmen die Höhe der Mitarbeitergehälter mit der Konkurrenz ausgetauscht hätten.

Schon 2010 wurde ein Gerichtsverfahren vom US-Justizministerium eingestellt, nachdem man wegen ähnlicher Anschuldigungen Apple, Adobe, Google, Intel, Intuit und Pixar untersucht hatte. Damals konnten sich die Angeklagten mit dem Justizministerium einigen.

Nun soll es am 27. Mai mit den Gerichtsverfahren losgehen, wie es heißt. Im Anhang findet ihr die komplette Begründung von Richterin Koh.


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